Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Möhrchen am 22.07.2012, 9:26 Uhr

Schulanmeldung

Hallo,

ich denke schon, daß sie da keine großen Probleme hatte, wenn sie es tun wollte. Kinder haben ja eine Schulpflicht und da fragt keiner nach der Zustimmung des anderen Elternteils - zumindest nicht an öffentlichen Schulen.

Ich vermute mal, daß er die Bestimmung des Schulortes und die Regelung des Umgangsrechts aufgrund dieser außergerichtlichen Einigung hat.

Wenn die andere Vertragspartei gegen die Einigung vorgeht, müßte man wohl rechtlichen Beistand bemühen, der zur Klärung beiträgt. Wenn die beiden ein enges Verhältnis haben und er quasi zugunsten dieser Regelung auf den Streit ums ABR verzichtet hat, ist die Tour ziemlich link und ich würde mir ernsthaft überlegen, da noch mal anzusetzen...

Warum war Dein Bruder nicht mit bei den Elterngesprächen in der Schule - vor allem, wenn da was im Argen lag? Sowas kommt ja nicht von heute auf morgen. Ich glaube, Sitzenbleiben geht in der ersten Klasse noch nicht oder nur in ganz harten Fällen...da wird wohl eher eine Empfehlung an die Eltern ausgesprochen.

lg heike

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.