Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von +emfut+ am 04.09.2009, 8:42 Uhr

Schulanmeldung

Ich brauchte die Unterschrift trotz GSR nicht. Schließlich besteht Schulpflicht. Was soll der Vater machen? Den Schulbesuch verweigern?

Aber der Schulleiter (den ich sehr gut kenne) meinte damals, er würde auf die Unterschrift des Vaters bestehen, wenn es mir helfen würde. (Ich habe damals überlegt, das ASR zu beantragen, weil der Vater für mich zu der Zeit ohne Adresse und ohne bekannten Aufenthaltsort nicht greifbar war. Dafür wäre es wichtig gewesen, möglichst oft die Unterschrift des Vaters durch das JA ersetzen zu lassen. Ich habe es dann aber gelassen - war mir nicht wichtig genug.) Rein theoretisch sind also scheinbar beide Unterschriften nötig.

Gruß,
Elisabeth.

 
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