Geschrieben von Kiwimama am 17.08.2008, 21:52 Uhr |
Schulanmeldung
Hallo zusammen! Wie die Zeit vergeht, mein kleines Baby ist zur Schulanmeldung eingeladen. Dazu die Frage: brauche ich die Unterschrift meines Ex´? Wir sind getrennt, aber nicht geschieden. Es gibt im Ort nur eine Grundschule, daher keine Differenzen diesbezüglich möglich.
LG Viktoria
Re: Schulanmeldung
Antwort von leaelk am 17.08.2008, 22:02 Uhr
Hallo,
rein rechtlich bräuchte man schon die Unterschrift vom Ex-Mann, ABER die meisten Einrichtungen wollen nur eine Unterschrift und fragen nicht weiter nach (so meine Erfahrung).
Meine Kinder habe ich bisher in JEDER Einrichtung nur mit meiner Unterschrift angemeldet. Ich hätte die Unterschrift aber bekommen, wenn es nötig gewesen wäre, denn jede Entscheidung für irgendeine Einrichtung treffen wir immer gemeinsam, oder sprechen es zumindest ab.
LG Kerstin
Re: Schulanmeldung
Antwort von Kiwimama am 17.08.2008, 22:07 Uhr
Danke Kerstin! Rein rechtlich ist er aber noch mein Mann, ich wollte nur nicht ohne die Unterschrift dastehen. Sogar auf dem Einwohnermeldeamt wollten sie keine Einverständnisserklärung von ihm haben, Kommentar der Sachbearbeiterin: Er ist ja eh früher ausgezogen.
LG Viktoria
Re: Schulanmeldung
Antwort von desireekk am 18.08.2008, 4:20 Uhr
Wenn es eurer Elterbeziehung gut tut: lass ihn mitunterschrieben.
Wenn nicht: mach erst mal ohne ihn, die meisten Schulen/Ämter melden sich dann schon wenn sie die Unterschr. wollen.
Désirée