Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von ursel66 am 28.03.2011, 20:35 Uhr

Re:

die Steuerrückzahlung zählt dann auch zum Einkommen und er muss nachzahlen.
Hast du einen Titel? Wenn nein, besorg dir einen. Den Titel kann er nicht eigenmächtig kürzen. Wenn das Jugendamt eine andere Strategie fährt "die armen Väter", dann such dir einen Anwalt.

 
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