Geschrieben von ursel66 am 28.03.2011, 20:35 Uhr |
Re:
die Steuerrückzahlung zählt dann auch zum Einkommen und er muss nachzahlen.
Hast du einen Titel? Wenn nein, besorg dir einen. Den Titel kann er nicht eigenmächtig kürzen. Wenn das Jugendamt eine andere Strategie fährt "die armen Väter", dann such dir einen Anwalt.
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- Vater kürzt Unterhalt ---etwas lang geworden. - MeineMäuse 28.03.11, 18:12
- Re: Vater kürzt Unterhalt ---etwas lang geworden. - danny81 28.03.11, 18:42
- Re: Vater kürzt Unterhalt ---etwas lang geworden. - Pamo 28.03.11, 18:55
- Pamo hat recht! - shinead 28.03.11, 20:14
- Re: - ursel66 28.03.11, 20:35
- Pamo hat recht! - shinead 28.03.11, 20:14
- Schaue mal vieles darf er gar nicht :-))) - nociolla 28.03.11, 21:16
- Re: Vater kürzt Unterhalt - MeineMäuse 30.03.11, 13:08
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Okay, was mach ich da jetzt? (Kindeswohl?) WICHTIG :-(((
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