Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shortie am 03.08.2011, 22:23 Uhr

@ Ralph: ja stimmt , @ angry: kommt drauf an

Stimmt, Ralph, das war auch mein erster Gedanke!
Habe aber dann doch die Antwort auf die gestellte Frage gegeben, doof!

angry: Schreib hin, am besten Kopie oder neuen Abdruck des ersten Schreibens an die KK, dass der KV sich kümmern sollte.
Sollte sich diese Möglichkeit komischerweise (lalalaaaa) nicht ergeben haben, willigst du ein, das Kind ab sofort bei dir zu versichern.

NACH einem Austritt bzw. Wechsel ist man einige Monate (bei Scheidung bsp. noch drei Monate) weiterversichert. Vielleicht hatte der Lütte in der Zwischenzeit keine kostenintensiven Behandlungen, hoffe ich für euch.

Wenn du Glück hast, kommt da also nicht mehr viel.

Und ja: Greif zu!!! Super Chance und schönes Eigentor des KV!

 
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