Geschrieben von flyingdarkness am 04.05.2010, 18:22 Uhr |
Prozesskostenhilfe zurückfordern... wie lange?
Hallo zusammen,
bei meiner Scheidung 2006 bekam ich Prozesskostenhilfe insofern, als dass ich (bislang) nichts zahlen musste.
2008 bekam ich die *Überprüfung der Prozesskostenhilfe* an die Backe, ich hätte glaub so 50€ zahlen müssen, die ich damals (wie auch heute) nicht über hatte. Zum Glück haben die bei der Bearbeitung was übersehen.
Nun hab ich selbiges Schreiben wieder bekommen und kann nur hoffen, dass es positiv für mich ausgeht. Zumal ich es unfair fände... KV hatte keinen Anwalt, weil er einerseits die Scheidung nicht wollte und wir uns andererseits einvernehmlich getrennt haben. Aber einer muss ja nen Anwalt haben...
Fragen: Wie lange ist die Verjährungsfrist für solche evt. Rückforderungen, will meinen, ab wann brauch ich nicht mehr mit einer solchen Überprüfung rechnen?
Kann ich, wenn ich nun doch zurück zahlen muss, das Geld anteilig beim KV einfordern?
Fragende Grüße und danke im Voraus!
flyingdarkness
- Prozesskostenhilfe zurückfordern... wie lange? - flyingdarkness 04.05.10, 18:22
- Re: Prozesskostenhilfe zurückfordern... wie lange? - Patti1977 04.05.10, 19:15
- Re: Prozesskostenhilfe zurückfordern... wie lange? - Mami180908 04.05.10, 20:31
Was mach ich denn jetzt...
Brauche mal schnell einen korrekturleser
Positives, Negatives, Stress an allen Ecken, ich heule gleich
Umgang nochmal...????
Frage betr. Jugendamt-Sachbearbeitung (Beistandschaft + Unterhaltsvorschuss)
Wichtige Mitteilung...
Stayfriends usw.Fluch oder Segen?
Morgendliches Aufstehen !!!!!!!!!!
Tagesstruktur - Motivation