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Geschrieben von Julia1102 am 04.05.2010, 13:25 Uhr

Frage betr. Jugendamt-Sachbearbeitung (Beistandschaft + Unterhaltsvorschuss)

Hallo an alle,
aus gegebenem Anlass hätt ich mal ne Frage an alle Alleinerziehenden, die Unterhaltsvorschuss beziehen und eine Beistandschaft beim Jugendamt haben.
Wie fahre ich besser? Mit der Beistandschaft vom Jugendamt, oder wenn sich ein Rechtsanwalt privat um diese Sachen kümmert?
Die Sache ist folgende: Ich habe das Gefühl dass die Mühlen auf dem Jugendamt sehr sehr langsam mahlen. Meine Tochter ist 4 Jahre alt. Davon habe ich 3 Jahre lang Unterhaltsvorschuss bezogen...seit einem Jahr bezahlt der Kindsvater Unterhalt...mehr schlecht als recht, total unregelmäßig und immer unpünktlich. Seit Februar ist er jetzt wieder arbeitslos. Somit bekomme ich wieder Unterhaltsvorschuss. Meine Sachbearbeiterin meinte die Woche zu mir: Wir können ja froh sein, überhaupt was bekommen zu haben. Und sie meinte weiterhin, dass sie in den vier Jahren noch NIE, weder schriftlich noch mündlich, JE was vom Kindsvater gehört habe, noch das ihr irgendwelche Einkommensnachweise von ihm vorliegen und sie noch nicht mal weiß, wo der Kindsvater wohnt.
Mal ganz ehrlich...find das ein bisschen schwach. Das Jugendamt ist doch eine Institution die Sorge dafür zu tragen hat, dass so was nicht vorkommt!? Oder sehe ich das falsch?! Die haben doch weiß Gott was für Möglichkeiten, um an nötige Informationen ranzukommen?! Sei es über den Arbeitgeber oder über das Einwohnermeldeamt zum Beispiel?!
Ich verstehe das alles irgendwie nicht wirklich. Jedesmal wenn ich dort vorstellig bin (wobei meine Möglichkeiten auch sehr beschränkt bin, weil ich Vollzeit arbeite und die ja nur einen Tag die Woche bis 18 Uhr aufhaben), werde ich behandelt wie der letzte Abschaum und mit sinnlosen Argumenten abgewürgt. Habe dann letzte Woche ein Telefonat mit dem zuständigen Abteilungsleiter geführt, weil ich das langsam echt satt habe. Man wollte mir den Unterhaltsvorschuss für April und Mai dann rückwirkend im Juni zahlen, weil alle Gelder ja am 30.04.2010 schon rausgegangen sind und ich den Antrag erst am 30.04.2010 stellen konnte, nachdem ich von meiner Sachbearbeiterin immer weiter vertröstet wurde...! So manchmal denk ich echt ich steh im Wald.

Ein Rechtsanwalt ist ein Dienstleister. Glaubt ihr, die würden da eher was erreichen und auch machen!? Schließlich bekommen die ja dann auch das nötige Kleingeld dafür (was in meinem Fall dann wohl über eine Prozesskostenhilfe laufen würde).

Aber jo...ich find halt so wie im Moment kanns nicht weitergehen. Das Jugendamt hat ne absolute „Null-Bock-Einstellung“. Ich mein, mir ist klar, dass ich nicht allein auf der Welt bin...und das es mir auch nicht allein so geht. Aber irgendwelche Möglichkeiten muss es da doch geben?! Es kann doch nicht sein, dass ich mich erst beim Abteilungsleiter beschweren muss, bis da mal was passiert?!

Danke für eure Antworten!

 
8 Antworten:

Re: Frage betr. Jugendamt-Sachbearbeitung (Beistandschaft + Unterhaltsvorschuss)

Antwort von vallie am 04.05.2010, 15:32 Uhr

wenn du den anwalt über pkh bekommst, was ich aber nicht glaube, denn du hast ja eine kostenlose variante zur wahl, wird der sich genauso ins zeug legen, wie das jugendamt in deinem fall.

money rules the world. wenn du einige taler in die hand nehmen willst/kannst, wirst du evtl mehr erreichen, wobei du bei einem arbeitslosen erzeuger wahrscheinlich gar nicht mehr holen kannst....

ich habe keinen rat für dich, sorry, das münchenlandjugendamt war da schon hinterher.

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guggst du

Antwort von vallie am 04.05.2010, 15:38 Uhr

http://www.rund-ums-baby.de/recht/beitrag.htm?id=72050

lucylisa hat das problem mit dem beratungsscheinanwalt....

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Re: guggst du

Antwort von Julia1102 am 04.05.2010, 15:46 Uhr

hi vallie,
es ist einfach grausam...es vergeht kein monat, wo ich dort nicht dreimal anrufen muss. und meine sachbearbeiterin ist einfach NIE da. die vertreterin hat keine ahnung von nix...es kotzt mich so an, dass ich sämtlichen leuten in den a.... kriechen muss, um zu bekommen was mir zusteht. und wie gesagt, kaum beschwert man sich beim abteilungsleiter, läuft alles schon anders!
ich find das einfach nicht normal.
meine kusine ist rechtsfachwirtin. sie war der meinung auf privatem wege ist mehr zu holen (wenn überhaupt was zu holen ist, was im moment ja nunmal einfach nicht der fall ist). aber es geht ja ums allgemeine...um MEINE nerven vor allem ;-) die würd ich gern schonen und den anwalt einfach machen lassen. klar is bei denen auch nicht alles gold was glänzt. aber die hoffnung stirbt zuletzt...
schlimm genug dass er nix von seinem kind wissen will...jetzt muss ich mich andauernd mit dem bürokratenmüll da rumschlagen. aber da bin ja leider kein einzelfall.
manchmal muss ich einfach maulen ;-)

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Re: guggst du

Antwort von vallie am 04.05.2010, 15:51 Uhr

der meinung bin ich auch, ich halte bis auf scheidungen wenig von beratungsscheinanwälten. ausnahme: meine nachbarin.

was du machen kannst ist, uvs beantragen und den dann einfach laufen lassen, denn kv einen guten mann sein lassen und in 3 jahren, wenn er ausgelaufen ist und du vielleicht mehr geld hast, einen anwalt beauftragen.

jetzt, in schlechter finanzlage, macht das in meinen augen wenig sinn, zumal des süße ja keine arbeit hat....

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Re: Frage betr. Jugendamt-Sachbearbeitung (Beistandschaft + Unterhaltsvorschuss)

Antwort von berita am 04.05.2010, 15:59 Uhr

Ich beziehe nur UHV ohne Beistandschaft, deswegen kann ich da keine Erfahrungen beisteuern. Einen Anwalt würde ich persönlich nur nehmen, wenn beim Vater wirklich was "zu holen" ist (was beim Vater meiner Tochter definitiv nicht der Fall ist, arbeitet wenig, lebt von der Hand in den Mund und ist bis über beide Ohren verschuldet). Ansonsten lohnt sich aus meiner Sicht der ganze Aufwand und Rumgeärger nicht. Und dass jemand seinen Job nicht gut macht, kann einen bei Anwälten genauso passieren wie bei Jugendamtmitarbeitern.

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Re: Frage betr. Jugendamt-Sachbearbeitung (Beistandschaft + Unterhaltsvorschuss)

Antwort von shinead am 04.05.2010, 18:49 Uhr

Ich bin vom lahmar**** Jugendamt mit Beistandschaft zu einer Anwältin gewechselt.
Da ich damals noch in Elternzeit war ging das über Berechtigungsschein. Es geht hier ja um den Unterhalt Deines Kindes. Da würde ich immer erst weg. BS nachfragen.

Die Änwältin hat mit ein paar Briefen den KV zu regelmäßigen Zahlungen verdonnert. OK, eigentlich zahlen seine Eltern, aber er muss es ihnen zahlen. Mir soll es wurscht sein. Aber es ging einfacher und schneller als bei den Damen im JA für die die Sache durch Zahlung von UvG irgendwie erledigt schien.

Gruß
Corinna

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...Corinna

Antwort von Julia1102 am 04.05.2010, 20:43 Uhr

Und genau dieses Gefühl hab ich auch...die machen nur das, was se mit Müh und Not tun MÜSSEN...und dann endet für die die Arbeit...aber wie gehts weiter?! Was, wenn der Unterhaltsvorschuss ausläuft?!
Ich blick da echt nicht durch bei denen...

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Re: ...Corinna

Antwort von shinead am 04.05.2010, 21:19 Uhr

Deshalb bin ich zum Anwalt.
Ich fühlte mich einfach schlecht beraten. Ehrlich gesagt garnicht...

Da wird ja noch nicht mal geprüft ob der KV regelmäßig Bewerbungen schreibt... *augenroll*

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