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Geschrieben von Baby.2010 am 01.01.2011, 21:47 Uhr

Polizei rufen Gefahr in Vollzug?

Hallo,

ich hätte mal eine Frage. Ein Ehepaar hat sich getrennt und wohnt jetzt 300 km entfernt. Die Kinder leben bei ihm und er hat das Aufenthalsbestimmungsrecht, beide haben aber das gemeinsame Sorgerecht. Jetzt wurde dem Mann der Führerschein wegen erhöhter Geschwindigkeit für 1 Monat entzogen und ist trotzdem mit dem Auto gefahren. Da die Frau jetzt die Kinder zu Besuch hat will sie die Kinder nicht herausgeben da sie eine Gefährdung der Kinder sieht wenn er ohne Führerschein fährt. Sie meinte er kann ruhig die Ploizei rufen da sie dann sagen würde das er ohne Führerschein fährt und sie meint das er mit dem Zug fahren soll. Ihr Mann rückt den Autoschlüsse nicht raus und besitzt auch noch einen 2. Autoschlüssel, das Auto gehört ihm.

Was würde passieren wenn die Polizei käme und könnten sie verhindern das der Mann mit dem Auto fährt?

 
8 Antworten:

Re: Polizei rufen Gefahr in Vollzug?

Antwort von Schreckschraube am 01.01.2011, 21:55 Uhr

Dass er ohne Führerschein fährt, gefährdet die Kinder ja nicht. Wird er erwischt, bekommt er eine Strafe, die ihm auch zusteht. Wenn er jetzt betrunken fahren würde, wäre das natürlich was anderes, so sehe ich keine Gefahr für die Kinder.

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Re: Polizei rufen Gefahr in Vollzug?

Antwort von Ceca2 am 01.01.2011, 22:15 Uhr

Klar werden sie das verhindern. Ohne Führerschein darf er nicht Auto fahren. Sollte er dies dennoch tun und wird erwischt, riskiert er eine drastischere Strafe, bis hin zur Gefängnisstrafe.

Gruesse
Ceca2

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Re: Polizei rufen Gefahr in Vollzug?

Antwort von shinead am 01.01.2011, 22:24 Uhr

Der Mann ist gegenüber seiner Frau nicht zur Rechtfertigung verpflichtet. Den Autoschlüssel muss sie ihm schon dreimal nicht geben.

Sie kann die Polizei anrufen und darauf hinweisen, dass der Mann die Kinder nun abholen wird und ohne Führerschein unterwegs ist. Das wird die Elternebene natürlich extrem belasten (denn sie denunziert ihn schlichtweg) und er wird sauer sein. Die Polizei wird ihn am weiterfahren hindern. Die dürfen nämlich die Autoschlüssel einkassieren.

Die Kinder wegen "Gefahr im Verzug" nicht herauszugeben ist schlichtweg Blödsinn. Das werden die herbeigerufenen Polizisten ähnlich sehen und die Kinder dem Vater übergeben (nachdem sie Autoschlüssel einkassiert und Personalien aufgenommen haben.
Er ist nicht betrunken (=Gefahr im Verzug). Er hat den Führerschein wegen zu schnellem Fahren verloren. Das mag in den Augen der Mutter eine Kindesgefährdung sein (wenn sie denn dabei im Auto waren) aber kein Grund die Kinder nicht nach den Umgangstagen wieder nach Hause zu lassen.

Ich hasse Machtspiele, gerade wenn sie mit gefährlichem Halbwissen geführt werden!

Gruß
Corinna

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Re: Polizei rufen Gefahr in Vollzug?

Antwort von Brittad am 01.01.2011, 22:27 Uhr

Sorry, aber...

Wenn der Mann in den nächsten 4 Wochen Auto fährt, sieht die Frau eine Gefahr für die Kinder, wenn die Zeit des Führerscheinentzugs abgelaufen ist, ist die Gefahr aber nicht mehr gegeben? Wo gefährdet er da die Kinder? Das ist Kinderkram, zumal der Führerscheinentzug nicht darauf beruht, daß er etwa unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gefahren ist, sondern lediglich (!) zu schnell gefahren ist....

Und nochwas.... "Gefahr in Vollzug" ist nicht so ganz richtig sondern eher lustig ( )

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Re: Polizei rufen Gefahr in Vollzug?

Antwort von spiky73 am 01.01.2011, 22:30 Uhr

das fahrverbot und dass der mann trotzdem faehrt, ist das eine.

trotzdem kann ich beim besten willen keine "gefaehrdung" fuer die kinder erkennen. oder schnallt er sie waehrend der fuehrerscheinlosen zeit aufs dach? oder glaubt die mutter, mit dem fuehrerschein gibt man auch die faehigkeit ab, ein auto bewegen zu duerfen?

wurde ueberhaupt der fuehrerschein eingezogen oder vermutet die mutter das nur?
kann ja sein, dass er seine fahrerlaubnis vorerst noch hat, oder dass der lappen nicht eingezogen wurde (und stattdessen eine hoehere geldstrafe faellig war). es gibt durchaus auch gruende, weswegen man waehrend eines fahrverbots fahren darf (z.b. fahrten zur arbeit und zurueck) - das sind dann aber einzelfallentscheidungen in begruendeten faellen.

weiss die mutter darueber was?

mir kommt es eher so vor, als wolle sie sich jetzt aufgrund der angelegenheit profilieren und erst mal wellen schlagen. vielleicht haelt sie den ball ein bisschen flacher?
ein knoellchen wegen zu schnellen fahrens hat man schnell - und einen monat fahrverbot zu kriegen ist inzwischen auch nicht mehr so schwierig. da reicht es schon, innerhalb geschlossener ortschaften mit mehr als 80 km/h unterwegs zu sein. und so eine sache macht jemanden nicht zu einem schlechteren menschen oder elternteil.

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Re: Polizei rufen Gefahr in Vollzug?

Antwort von Marina+Hendrik am 01.01.2011, 22:43 Uhr

Gefahr im "Verzug"....

liegt in diesem Fall nicht vor. Das ist schlichtweg "Petzen".

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Re: Polizei rufen Gefahr in Vollzug?

Antwort von Pedilein am 01.01.2011, 23:26 Uhr

wenn du ihn bei der polizei meldest, siehst du die kinder entweder länger nicht, oder du musst dann immer fahren, da er den führerschein dann erst mal nicht mehr wieder bekommt für eine lange zeit

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argh

Antwort von angry.me am 02.01.2011, 10:23 Uhr

Der Vater war natürlich einfach nur "dumm" seinen Führerschein zu riskieren. Das ist eine Sache. Aber es ist SEIN Problem. Ist er betrunken gefahren und hatte die Kinder mit im Auto, stellt das eine Kindeswohlgefährdung da, die kein Mensch dulden sollte. Ist er aber "nur" zu schnell gefahren, und das möglicherweise ohne die Kinder, geht das die Mutter schlicht und ergreifend nichts an.

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