Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Tiziana30 am 26.01.2009, 11:36 Uhr

nützlicher link

Ich nochmal. :-)
Ich hab mir den Link grade angesehen, der ist aber leider auch nicht mehr aktuell. Bei Bayern steht zum Beispiel:

"Im Anschluss an das Bundeserziehungsgeld wird im dritten Lebensjahr des Kindes Landeserziehungsgeld gewährt.
Für Geburten ab 1.7.2002 wird Landeserziehungsgeld für das erste Kind für bis zu 6 Monaten und ab dem zweiten Kind für bis zu 12 Monaten gezahlt. Es beträgt monatlich für das erste Kind max. 200 €, für das zweite Kind 250 € und ab dem dritten Kind 350 €."

Es gibt aber kein Bundeserziehungsgeld mehr, und das Landeserziehungsgeld wird nun im Anschluß an Elterngeld (also im 2. LJ) für maximal 1 Jahr bezahlt.

Ganz schön kompliziert das Ganze... ;-)

 
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