Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von jessica261179 am 26.12.2010, 16:06 Uhr

Neue Adresse!

Hallo!
In wie weit ist der KV verpflichtet seine neue Adresse weiter zu geben??

Lg jessica

 
3 Antworten:

Re: Neue Adresse!

Antwort von Pinky2 am 26.12.2010, 16:51 Uhr

Hallo,

würde mich auch Interessieren. KV ist jetzt anscheinend auch in eine andere Stadt gezogen und hat zu den Jungs nur gesagt das "nur für den Postboten" sein Name dort am Klingelschild hängt, lach. Ich denke, wenn die Jungs das nicht erzählt hätten, würde ich noch lange denken das der KV noch in dieser Stadt wohnt. Bin mal gespannt wann er es offiziel macht. Aber seine neue Telefonnummer hat er auf mein Drängen hin dann zähneknirschend rausgegeben.

Ich hab auch keine Ahung was in den Köpfen der KV´s vor sich geht, grübel.

Lieben Gruss und ich warte auch gespannt auf Antworten hier

Pinky

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Re: Neue Adresse!

Antwort von shinead am 26.12.2010, 18:09 Uhr

Ohne Adresse kein Umgang. Keine elegante Lösung, aber ich würde mich ans Jugendamt/den Anwalt wenden um die Adresse raus zu bekommen.
Zum Elternsein gehört m.E. auch dazu die Kontaktdaten (Telefon/Handy/e-mail/Adresse) zu wissen.

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Re: Neue Adresse!

Antwort von Panija am 27.12.2010, 17:09 Uhr

Hallo

Muss er sofort rausrücken.
Wir werden leider von der KM gestalkt und ich war nicht so begeistert davon, muss aber, anders kann sie mit Recht den Umgang verweigern !
Klare Ansage unserer Anwältin.

Als Mutter würde ich das auch wissen wollen und den Umgan wohl verweigern solange ich nicht weiss wo mein Kind ist.

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