Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von spiky73 am 13.06.2009, 16:10 Uhr

negativbescheinigung

hallo stryla,

das ganze nennt sich negativbescheinigung und wird vom jugendamt ausgestellt.

soweit ich mich erinnere, wird beim jugendamt am geburtsort des kindes eine akte geführt, wo sämtliche änderungen, die ggf. mal bei anderen jugendämtern veranlasst werden könnten (z.b. abgeben einer gemeinsamen sorgerechtserklärung), dokumentiert werden.

einfach mal anrufen und eine negativbescheinigung verlangen, die wird in der regel dann innerhalb weniger tage kostenfrei zugesandt.

irgendjemand hat auch mal gesagt, diese erklärung sei nur 3 monate oder so gültig, aber bisher habe ich bei anna z.b. ihre aus dem geburtsjahr vorgelegt, auch heute noch, und die wurde immer problemlos akzeptiert.

liebe grüsse,
martina

 
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