Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Pamo am 04.02.2010, 16:07 Uhr

Nachdem mein Bienchen ihren 1. Geburtstag...

Nee, die Frage ist doch ob der Erzeuger vorher (moeglichst schriftlich) deine Erlaubnis eingeholt hat, dich befruchten zu duerfen.

Wenn nicht, soll er sich setzen, Note sechs.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.