Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Heinzelmann_63 am 14.01.2010, 22:31 Uhr

@Möhrchen

Die Wohnung gehört uns beiden. Allerdings habe ich eben beim Kauf noch Geld von meinen Eltern bekommen und die haben mir auch das Geld geliehen, um den Rest von 14000 Euro zu bezahlen. Mir gehört also eventuell ein halbes Zimmer mehr . Sie bestreitet ja aber auch das, weil sie der Meinung ist, dass die Wohnung bei der Scheidung durch vier geteilt wird, also quasi ihr und den Kindern 3/4 gehören. Woher sie diese Info hat, ist mir nicht klar. Ich hab davon jedenfalls noch nie gehört.

Du hast sicher recht mit der schnellen Scheidung, ich habe mich bislang einfach zu sehr gefürchtet, meine Kinder dadurch noch mehr zu verletzen ...

 
1 Antwort:

Re: @Möhrchen

Antwort von Möhrchen am 15.01.2010, 16:35 Uhr

Na irgendwas versteht sie da wohl falsch. Geh wirklich zum Anwalt! Wenn es keine RS-Versicherung gibt, die Du bemühen könntest, versuch es mit einem Beratungsschein. Den bekommst Du beim Amtsgericht - ruf dort mal an und frag nach, unter welchen Voraussetzungen Du den bekommst...mußt glaube ich Kontoauszüge vorlegen usw. Außerdem darfst Du nicht zuerst zum Anwalt gehen, sondern mußt Dich zuerst um den Schein kümmern...

lg heike

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.