Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von seestern1978 am 28.06.2012, 14:26 Uhr

Meinung bitte...??

Kommt auf das Verhältnis trotz Kündigung zum Arbeitgeber an. Wenn gutes Verhältnis, dann eben anrufen und die Fragen am Telefon klären. Wenn kein gutes Verhältnis, dann schriftlich um Korrektur bitten. Dann hat man auch was in der Hand falls es zum Streit kommt bzw. der Streit weitergeht.

Gruss Katrin

 
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