Geschrieben von Marianna81 am 04.09.2017, 22:38 Uhr |
mein Ex will die Steuer ID des Kindes
muss ich ihm diese mitteilen? Was hat er davon? Unterhalt zahlt er nicht.
Re: mein Ex will die Steuer ID des Kindes
Antwort von Zuckerhuhn am 05.09.2017, 9:30 Uhr
Man muss die Steuer-ID in der Steuererklärung in der Anlage Kind angeben, vielleicht will er irgendwas absetzen?
Re: mein Ex will die Steuer ID des Kindes
Antwort von Mutti69 am 05.09.2017, 10:47 Uhr
Er braucht sie eigentlich nur und ausschließlich für den Kinderfreibetrag.
Für den Kinderfreibetrag kommt es allerdings nicht darauf an, ob er "regelmäßig den vollen Unterhalt" zahlt, sondern ob er im entsprechenden Jahr mind. 75% seiner Unterhaltsverpflichtung nachgekommen ist.
Wenn ja - steht ihm der halbe Kinderfreibetrag zu, und dazu braucht er die IdNr. vom Kind von Dir, d.h. dann musst Du sie ihm natürlich geben.
Ist glaube ich irgendeine Anlage K?
Da du schreibst, er zahlt KEINEN Unterhalt:
Antwort von Mutti69 am 05.09.2017, 10:50 Uhr
http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon/lexikon/kinderfreibetrag-bertragung.html
es ist dem im vergangenen Jahr gar nicht nachgekommen.
Antwort von Marianna81 am 05.09.2017, 11:05 Uhr
allerdings wird sich für mich die Übertragung nicht lohnen. Trotzdem danke für den Tipp!
Frag ihn aber noch für welches Jahr er die Steuererklärung macht...
Antwort von Mutti69 am 05.09.2017, 11:15 Uhr
Vielleicht war es in den Vorjahren anders?
Wenn nicht, dann erübrigt sich die Frage.
LG
Re: mein Ex will die Steuer ID des Kindes
Antwort von Möhrchen am 06.09.2017, 15:27 Uhr
Hm...ich brauchte die Steuer ID meines Kindes sonst bisher nur für das Kindergeld...da musste ich sie Anfang des Jahres angeben.
Hat er denn jetzt mitgeteilt, wozu er sie braucht?
er meinte, damit es überprüft wird, ob er im letzten Jahr noch Kinderfreibetrag
Antwort von Marianna81 am 07.09.2017, 7:57 Uhr
bekommt. Da er aber im letzten Jahr kein Unterhalt gezahlt hat..
Re: er meinte, damit es überprüft wird, ob er im letzten Jahr noch Kinderfreibetrag
Antwort von Mutti69 am 07.09.2017, 8:10 Uhr
Auch wenn du schreibst, es lohnt sich nicht...ICH wäre so dreist und würde einen Übertrag des Kinderfreibetrages - ohne ihn zu informieren - beantragen.
Die Steuer-ID des Kindes würde ich ihm (scheinheilig) geben und wenn DEINEM Antrag stattgegeben wird, wird SEIN Antrag überprüft und er kriegt den Freibetrag wieder weggenommen.
DEN Spaß würde ich mir persönlich gönnen
Zumal er dich ja angeschwindelt hat, denn "überprüft" wird da nix!
Antwort von Mutti69 am 07.09.2017, 8:12 Uhr
Das Finanzamt geht selbstverständlich davon aus, dass er seiner Unterhaltspflicht nachkommt. Reicht er Anlage K ein, dann wird ihm der Freibetrag zugebilligt ;-)...zumindest soviel ich das weiß.
ich habe gerade gelesen, das man die Übertragung nicht beantragen kann
Antwort von Marianna81 am 07.09.2017, 8:34 Uhr
wenn man die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetzt bekommt. Mein Sohn bekommt den UV.
Re: ich habe gerade gelesen, das man die Übertragung nicht beantragen kann
Antwort von Möhrchen am 07.09.2017, 9:46 Uhr
Dann hast Du schon den vollen Freibetrag?!
ok, bedeutet das, wenn das Kind keinen Unterhalt vom Vater bekommt, dafür
Antwort von Marianna81 am 07.09.2017, 11:01 Uhr
aber den Unterhaltsvorschuss, dann ist der Freibetrag des Vaters automatisch bei mir?
Re: ok, bedeutet das, wenn das Kind keinen Unterhalt vom Vater bekommt, dafür
Antwort von Möhrchen am 07.09.2017, 14:23 Uhr
Das war eine Frage...hast Du schon den ganzen Freibetrag - was steht denn bei Dir auf der Abrechnung / Einkommensteuererklärung o.ä. ? 0,5 oder 1 Kinderfreibetrag?
sorry falsch. 1 Kind. habe beim tippen an was anderes gedacht.
Antwort von Marianna81 am 07.09.2017, 14:41 Uhr
....
Re: sorry falsch. 1 Kind. habe beim tippen an was anderes gedacht.
Antwort von Möhrchen am 07.09.2017, 15:00 Uhr
Und Du hast nur 1 Kind - oder?!...dann hast du den Freibetrag doch schon ganz...
ok, jetzt ist alles geklärt. Danke dir für die Tipps!
Antwort von Marianna81 am 07.09.2017, 15:22 Uhr
...
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