Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 02.03.2013, 0:31 Uhr

Mehere Dinge...

1. @Simpleton: Am Montag ins Amt und Sachbearbeiter auf den Topf setzen. Das Geld wird mit Verwendungszweck überwiesen, und damit ist es kein Einkommen, ggf. zum Teamleiter, schlimmstenfalls Widerspruch gegen den letzten, hilfsweise gegen den nächsten Leistungsbescheid einlegen.

2. Ebay/Flohmarkt: Wer (eigene) Kindersachen verkauft, muß sich das nicht als Einkommen anrechnen lassen. Man kann herrlich argumentieren, daß man davon schließlich neue, größere Kinderklamotten kauft. Wenn der Sachbearbeiter das nicht einsieht, --> Teamleitung konsultieren, ggf. Widerspruch einlegen!

Ich habe allerdings mal einen Neuantrag wegen Ebay komplett abgelehnt, allerdings hatte der Gute in den letzten zwei Monaten u.a 8 Handys vertickt (und nicht nur die... ), was ich als schwunghaften Internethandel interpretierte, und da er keine weiteren Unterlagen vorlegen wollte... C'est la vie, keine Leistung. Widerspruch hat er übrigens nicht eingelegt, warum wohl?

Nein, aber der Verkauf, um von kleinere auf größere Kinderkleidung zu kommen, ist kein Einkommen. Dagegen würde ich mich immer zur Wehr setzen.

LG
Snoopy

 
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