Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Murmeline am 11.01.2006, 13:23 Uhr

Manchmal würde ich am liebsten ganz weit weglaufen

Diese Psychiaterin (?) tickt, mit Verlaub gesagt, selbst nicht ganz richtig *sorry*

Wie kann sie dem Vater zusagen, dass er ohne Deine Anwesenheit Dein Haus bewohnt? Ist sie etwa Miteigentümerin ?! Das geht eindeutig zu weit.

Ich denke, die Rechtslage ist klar. Der umgangsberechtigte Vater muß sich normalerweise selber um eine Unterkunft auf eigene Kosten kümmern. Wenn Du gaaanz wohlwollend bist, kannst Du ihm ein Gästezimmer in Deinem Hause anbieten, allerdings muß er sich dann an die Spielregeln des höflichen Umganges halten. Und natürlich bleibst Du im Hause wohnen;-)

 
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