Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Einstein-Mama am 08.06.2010, 8:21 Uhr

Mal wieder ich

ich brachte gerade meinen albi zum kiga und da kam die die chefin auf mich zu um mir mitzuteilen, dass letztens mein schwiegervater im kindergarten war und der erzieherin lautstark berichtete, was ich für eine schlampe bin.
dass ich berkel jahrelang betrogen hätte etc.
es hat nicht nur die erzieherin mitbekommen, sondern auch alle anwesenden kinder incl. eltern die gerade ihre kinder abholten.
mir reichts jetzt, lohnt sich ein anwalt? was kann ich mir davon versprechen?

wie hört dieses drama endlivch auf?

 
36 Antworten:

Re: Mal wieder ich

Antwort von susafi am 08.06.2010, 8:24 Uhr

Ojaaaaaaaaaaaaaaaaaaa.... geh zum Anwalt oder gleich zur Polizei... mach eine Anzeige wegen Beleidigung, Rufmord, Nachstellen oder was weiß ich (die Polizei weiß das besser)... Zeugen hast du ja genug... ich würde dem endgültig ein Ende setzen

Der ist für dich echt mies deine Ex-Schwiegereltern...

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Re: Mal wieder ich

Antwort von vallie am 08.06.2010, 8:28 Uhr

nathaliks anwältin. aber bitte schnell!!!

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Re: Mal wieder ich

Antwort von Petsy am 08.06.2010, 8:35 Uhr

Du musst sofort zum Anwalt! Es bringt etwas! Bei mir war danach Ruhe,ist zwar schon 10 Jahre her,aber es ist schon ein super Gefühl, sich zu wehren. LG und Kopf hoch!

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Re: Mal wieder ich

Antwort von Fridoline am 08.06.2010, 8:36 Uhr

Also das grenzt ja wirklich schon an Rufmord...Bzw ist es schon...
Haben die irgendwie sonst keine Hobby´s?
Ich würd zur Polizei gehen und ne Anzeige machen...Vieleicht rechnen sie damit nicht, und werden mal ein bissl wach, wenn sie Post bekommen...
Aber ich denk mal, ohne, daß Du denen mal gehörig eine "vor den Latz" knallst, wird das nie ein Ende haben...
LG

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Re: Mal wieder ich

Antwort von Einstein-Mama am 08.06.2010, 8:43 Uhr

wegen polizei, kann man da einfach hin?
nehmen die einen ernst?

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Re: Mal wieder ich

Antwort von amadeus_hates_music am 08.06.2010, 8:46 Uhr

Vergiss die Ratschläge mit der Polizei. Die ist dafür nicht zuständig. Das ist eine zivilrechtliche Angelegenheit.
Ab zum Anwalt und Denselben eine Unterlassungserklärung zu Berkels Eltern schicken lassen. Sollten sie selbige Unterlassungserklärung nicht unterzeichen, klagen.

lg ahm

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Re: Mal wieder ich

Antwort von Petsy am 08.06.2010, 8:51 Uhr

genau so,nicht Polizei sondern Anwalt,da wirst Du ernst genommen, keine Angst! Ich war bei einem,der auf Familienrecht spezialisiert ist, war auch später mein Scheidungsanwalt.

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Re: Mal wieder ich

Antwort von susafi am 08.06.2010, 8:51 Uhr

ja natürlich... bin da auch einfach hin... hab mein Problem geschildert, dann haben sie jemanden zum Anzeige aufnehmen geholt... die haben mich voll ernst genommen

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Re: Mal wieder ich

Antwort von Patti1977 am 08.06.2010, 8:55 Uhr

Das ist ja Rufmord. So langsam würde ich das aber gerichtlich unterbinden lassen.

wie erwachsen sind deine schwiegereltern überhaupt???

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Re: Mal wieder ich

Antwort von vallie am 08.06.2010, 8:57 Uhr

eine anzeige würde eh wegen mangelndem öffentlichen interesse wieder eingestellt werden.
ANWALT.
kann dir das auch smsen.

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Re: Mal wieder ich

Antwort von Einstein-Mama am 08.06.2010, 9:03 Uhr

ok, nach rücksprache mit F. ist ein anwalt fällig.
öhm, er meinte bei so etwas brauch ich ihn gar nicht erst fragen, sondern soll sofort agieren.
mach ich jetzt. bzw. frag ich nochmal haarklein nach was genau der schwieva vom stapel gelassen hat, damit ich mit nun nich verenne.

paul hat mir letztens ohne das ich ihn darum bat angeboten, dass er das was die über mich sagen/sagten jederzeit aussagen würde.

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Re: Mal wieder ich

Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 08.06.2010, 9:03 Uhr

Anwalt!
Jugendamt!

Am besten gleich!

LG
S

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Re: Mal wieder ich

Antwort von faya am 08.06.2010, 9:10 Uhr

Ich hatte mal einen anderen Fall wegen dem ich zur Polizei bin.

Es ging darum, daß ein mir bekannter Autofahrer gezielt mit seinem Fahrzeug auf meinen Hund draufgesteuert ist und ich den Hund im letzten Augenblick wegreissen konnte. Der Mann gab mir gegenüber offen zu, die Absicht gehabt zu haben, den Hund zu überfahren....Krass, was ?

Der Polizist erklärte mir, daß ich rechtlich ohne Beweise keine Handhabe habe, die mich weiterbringt. Aber er hatte Verständnis - und hat den Mann angerufen und ihn darauf angesprochen und ihn am Telefon zur Schnecke gemacht.

Allein der dienstliche Anruf der Polizei hat Wunder bewirkt und der Blödmann hat sich zerknirscht am Telefon bei mir entschuldigt - wozu der Polizist ihn gedrängt hatte. Das hat ihm sicher mehr ausgemacht, als wenn er ein Strafgeld hätte zahlen müssen.

Ist zwar eine ganz andere Sache - aber wenn man an den richtigen Polizisten gerät kann man auch ohne rechtliche Handhabe einen Volltreffer landen. In deinem Fall denke ich aber, daß die rechtliche Möglichkeit gegeben ist eine Verleumdungsklage oder Anzeige einzureichen.

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Re: Mal wieder ich

Antwort von Terkey235 am 08.06.2010, 9:16 Uhr

Ja, unbedingt sogar!
Ich kann es gar nicht glauben, was die da abziehen. Ist ihnen nicht bewusst, wie sehr sie letztendlich auch ihren Enkeln schaden?
Deine Kids tun mir ganz doll leid. Ich kann mich noch an die Familien-Schlammschlacht erinnern, als sich meine Eltern trennten. Da wurde gelogen und beschuldigt was das Zeug hielt. Bis heute weiß ich nicht, was der Wahrheit entspricht und bin diesbezüglich noch immer verunsichert. Wie willst du als Kind auch ausschließend, wer von deinen geliebten Bezugspersonen dich gerade anlügt und wem du noch vertrauen kannst? Aber gut zu wissen, dass dein Großer auf deiner Seite ist und offenbar gut differenzieren kann. Einen feinen Kerl hast du

LG terkey

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Re: Mal wieder ich

Antwort von Nathalik am 08.06.2010, 9:52 Uhr

Es wird Dir nix anderes übrig bleiben. Lass ihnen einen RA-Brief schreiben, dass ihnen die Schwarte kracht. Es kann der friedlichste nicht in Frieden leben, wenn die bösen Schwiegis es nicht wollen (oder so ähnlich).

Hier ist der Tatbestand der üblen Verleumdung voll erfüllt. Und das kostet die dann gutes Geld, übrigens. Ich schätze grob ca. 2.000.-.

Sammle noch ein paar Zeugen. Den halebn KiGa haste ja schon. Und dann sind sie dran. Ich nehme an, Du kannst Dir denken, bei wem noch alles sie hier so vom Leder ziehen.

Und sei froh, dass die Kigaleiterin es Dir sagte. Die meisten sind feige und sagen nichts.

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Re: Mal wieder ich

Antwort von Fru am 08.06.2010, 10:40 Uhr

Die anderen haben es ja auch schon gesagt, Du mußt jetzt reagieren, ich fand die anderen Aktionen ja auch schon sehr krass, aber jetzt muß dann aber auch mal gut sein. Das tut Deinen Kindern nicht gut und Dir sicher auch nicht..
Ab zum Anwalt und dem Ganzen ein Ende setzten!

LG

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Re: Mal wieder ich

Antwort von Suka73 am 08.06.2010, 11:19 Uhr

das Drama hört auf, wenn DU endlich was machst anstatt hier im Forum über die fürchterliche Situation rumzuheulen (sorry) - aber dann kann ja alles noch nicht schlimm genug gewesen sein, wenn bis heute immer noch solche Vorwürfe der Großeltern kommen.

Gleich beim ersten Vorfall, den ich hier damals auch mitverfolgt habe, hätte ich mir einen Anwalt genommen, hätte mich beraten lassen, auf doof sogar ne KLage eingereicht auf wasauchimmer. Den Kontakt zwischen Großeltern und Enkel gäbe es nicht mehr. Den Kontakt zwischen Großeltern und Enkel über den Vater gäbe es nicht mehr. EV erwirken, dass die Großeltern sich vom Kind fernzuhalten haben.

Was noch passieren muss, damit Du aktiv wirst? Keine Ahnung. DAss das Kind vielleicht irgendwann mal bei Oma und Opa ist und die es nicht mehr rausrücken und Du vor der Türe stehst mit dummen Gesicht?

LG Sue

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Re: Mal wieder ich

Antwort von bobfahrer500 am 08.06.2010, 12:09 Uhr

...anzeigen wegen Rufmord bzw übler Nachrede, sofort ...

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Re: Mal wieder ich

Antwort von bobfahrer500 am 08.06.2010, 12:12 Uhr

...und wenn die KiGa Leitung noch nen Brief an ihn schickt das er in Zukunft Hausverbot im Kiga hat wär das noch ein i-tüpfelchen..., Zeugen sind da - also los zum Anwalt....

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Re: Mal wieder ich

Antwort von Pedilein am 08.06.2010, 12:13 Uhr

ich denke mal das wird dann ein privatverfahren und das muß man glaube ich selber zahlen, wollte ja damals den internetbetrüger auch anzeigen, wo ich eine pc anzahlung gemacht hatte, da sagte man mir das

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Ich würde auf den Anwalt im Hinblick auf die anfallenden Kosten zunächst

Antwort von FrauKrause am 08.06.2010, 12:29 Uhr

verzichten und mal bei der Polizei vorstellig werden und mich beraten lassen, ob eine Anzeige sinnvoll ist. Selbstverständlich sind Rufmord, üble Nachrede & Co. anzeigbar. einen hübschen Brief werden sie dann schon erhalten, egal ob später eingestellt wird (mit erhobenem Du-Du-Finger) oder nicht. Das ist erstmal die billigere Alternative.

VG I.

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Beides machen, Anwalt UND Polizei...

Antwort von Ralph am 08.06.2010, 12:51 Uhr

Hallo,

strafrechtlich ist das NATÜRLICH relevant, nennt sich üble Nachrede und ist strafbar:

§ 186 StGB (Strafgesetzbuch)
Üble Nachrede: Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Das Schöne ist, ER ist in der Beweispflicht. Kann er nicht, also ist er dran. Auch wenn er nicht in den Knast muß, er wird vorgeldaden von der Staatsanwaltschaft und darf sich zur Sache äußern (zur Straftat, nicht, was er von Dir hält!). Dort wird man ihm dann schon die grenzen aufzeigen.
Da Du Zeugen benennen kannst, ist das Ganze auch stichhaltig. Allein die Vorladung kann bereits Wunder wirken, denn solche menschen sind oft genug stolz darauf, "noch nie etwas mit einem gericht" zu tun gehabt zu haben. Die "Arme-Sünder-Bank" bei der Staatsanwaltschaft wird sich entsprechend anfühlen.
Das ist das Strafrechtliche.

Zweitens würde ich sehr wohl einen Anwalt einschalten, der entsprechende zivilrechtliche Schritte einleiten oder zumindest im Wiederholungsfalle androhen kann. Die Kosten sollte der Anwalt Deinem Schwiegervater gleich in Rechnung stellen.

Viele Grüße
Snoopy

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Tippfehler bitte behalten... *grummel*

Antwort von Ralph am 08.06.2010, 12:54 Uhr

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Naja, erstmal beauftragt ja SIE den Anwalt und ist für die dadurch

Antwort von FrauKrause am 08.06.2010, 13:04 Uhr

entstehenden Kosten verantwortlich. Wenn der Herr Schwiegervater nicht umgehend (!) zahlt, wird der RA erstmal SIE um Ausgleich bitten, sie kann sich das dann ja holen. So läufts ja oft, und das wäre dann nicht ganz so schön.

VG I.

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Re: Naja, erstmal beauftragt ja SIE den Anwalt und ist für die dadurch

Antwort von Suka73 am 08.06.2010, 13:07 Uhr

und was ist so schlimm daran, wenn SIE erstmal für die Anwaltskosten aufkommt, hallo? Es geht um ihr Kind oder Kinder ... Und auch um ihren Ruf. Da würde ich keinerlei Kosten und Mühen scheuen...

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Re: Naja, erstmal beauftragt ja SIE den Anwalt und ist für die dadurch

Antwort von Petsy am 08.06.2010, 13:19 Uhr

eben!!! Ich gebe Dir voll und ganz recht!!!! Und wenn sie nicht genug verdient, beantragt der Anwalt doch Prozesskostenbeihilfe, oder?

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Re: Naja, erstmal beauftragt ja SIE den Anwalt und ist für die dadurch

Antwort von FrauKrause am 08.06.2010, 13:19 Uhr

also ICH muss schon aufpassen, welche Kosten ich scheue... Du nicht? Durch diese Strategie geht es einem nämlich finanziell besser, weißte?

Allerdings weiß ich ja nicht, wie es derjenigen mit dem Problem diesbezüglich geht...

Ich persönlich bin immer sehr vorsichtig beim Beauftragen eines Anwalts. Kann heftig teuer werden. Und dann jammern die Leuts am Tel., dass sie nicht zahlen können, das kommt sooo oft vor.

Deshalb: VORHER überlegen ist oft besser. Mir würde Polizeibrief erstmal reichen.

LG

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das mit der PKH stimmt, aber sie lebt ja nicht auf Hartz-IV-Niveau...

Antwort von FrauKrause am 08.06.2010, 13:20 Uhr

die Richtlinien sind sehr streng. Man liegt nur wenig drüber und dann wird es teuer. Polizei einschalten ist ja nicht NICHTS.

VG I.

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Naja, so teuer kann ein Brief vom Rechtsanwalt ja nicht sein...

Antwort von Ralph am 08.06.2010, 14:04 Uhr

... und PKH muß man vorher beantragen, im Nachhinein geht das meiner Kenntnis nach nicht. Allerdings, da es ja nicht zwangsläufig zum PROZEß kommt, ist PKH dann evtl. auch gar nicht einschlägig.

In einem gebe ich Frau Krause natürlich recht: Man sollte VORHER die Kosten erfragen und nicht nachher. Aber das ist eine Sache, die ich grundsätzlich unterstelle. Wem diese Dosis menschenverstand fehlt, dem ist eh nicht zu helfen, von keimem Rechtsanwalt.

Ralph/Snoopy

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Re: Naja, so teuer kann ein Brief vom Rechtsanwalt ja nicht sein...

Antwort von vallie am 08.06.2010, 14:16 Uhr

ich bin mir sicher, einstein bekommt keine pkh, muß selbst zahlen, ggf in zinslosen raten.
so ein brief kann schon ganz schön geld kosten, aber man kann über alles reden.
schlechtgewissenbedingt kann ich einstein durchaus verstehen, daß sie den gang zur polizei scheut. das hat sie zwar nicht nötig, aber es ist so. da laufen dann im kopf ganz komische filmchen ab.

langsam ist die gschicht aber nicht mehr lustig, weil das umfeld immer größer wird, das da involviert wird und deswegen muß sie was tun!!!!

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sorry suka

Antwort von Einstein-Mama am 08.06.2010, 14:26 Uhr

es geht hier immer noch um die seelen der kinder und natürlich bin ich aktiv, seitdem eben diese dort nicht mehr hin möchten.
nun war ich eben paar tage im urlaub und gehe nebenher noch bisschen arbeiten und habe hier handwerker zu beschäftigen plus werkstatttermine, elternabende und vor allem kinder, die ich ungerne bei diversen amtsbesuchen dabei haben möchte.
wenn du eine lösung hast, wie ich den kontakt zu denen über den kv meiden soll, dann her damit.
der kv wohnt bei seinen eltern.
soll ich den kontakt, der eh sehr madig ist zum kv auch noch unterbinden und die kinder noch weiter nach unten ziehen???

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so, nochmal

Antwort von Einstein-Mama am 08.06.2010, 14:39 Uhr

ich hab einen termin beim JA zwecks umgangsregelung und beistandsschaft. diesen termin bekommt berkel nun schriftlich mitgeteilt. er rief heute morgen an und wollte wissen ob er die kinder füh in die schule bringen kann (was auch immer das bringen soll...), auf diesem wege teilte ich ihm mit, dass es mir nun reicht und ich das ganze nun nicht mehr dulden werde.
nun ist polen offen. mir egal. anwaltstermin habe ich auch (geld ist momentan nebensächlich).

dann hab ich nochmal mit der erzieherin gesprochen und wollte den hergang nochmal wissen.
der schwieva holte albert wohl ab und ging direkt auch die erzieherin zu mit den worten "verhält sich das kind auffällig?" erzi8eherin meinte "nein!" und dann wurde vom stapel gelassen "wissen sie, die mutter hat ja blablabla..."

mit paul habe ich auch gesprochen und ihm die wahl gelassen im notfall gegen die beiden auszusagen (mit dem hinweis, dass er das nicht tun MUß, wenn es ihm zu viel wird).

heute abend werde ich mit meiner chefin sprechen, evtl. das we frei zu bekommen.
kann ich dieses we gegen den willen des vaters die kinder bei mir lassen, falls ich frei bekomme?
so schnell werde ich keine verfügung bekommen, will sie dem aber nicht aussetzen, weil ich befürchte sie schlagen wieder zu und versuchen den die kinder auf ihre seite zu ziehen.
berkel redet mit mir nur noch im brüllton, ich hab keinen bock ihn zu sehen in nächster zeit. ausser eben vor dem JA

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Re: so, nochmal

Antwort von Alexa1909 am 08.06.2010, 15:36 Uhr

Hallo,

also wenn Gefahr im Verzug ist musst du ihm die Kinder nicht geben.Und ich denke mal da hat mein Sachbearbeiter vom JA auch seelische Gefahr gemeint.
Sag doch,du möchtest erst den JA-Termin abwarten.

lG und Kopf hoch

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Re: so, nochmal

Antwort von Terkey235 am 08.06.2010, 15:52 Uhr

Also erst einmal
Das ist doch schon ein Anfang.
Ihr seid gerade in der heißen Phase, da sind Kampfgeist, Durchhaltevermögen, ein dickes Fell und so viel Ruhe wie möglich gefragt. Du wirst sehen, es wird auch wieder besser. Berkel ist halt auch in einer blöden Situation. Wer stellt sich schon gegen die eigenen Eltern, wenn man von der Partnerin verlassen wurde. Er hat aus seiner Sicht keinen Grund - glaubt er. Denn das Wohlbefinden seiner Kids sollte ihm Grund genug sein. das wird er bestimmt im Moment nicht sehen.
Zieh dieses Ding weiter durch, lass dich nicht beirren und mach den Großeltern ein P für die Aktion.

LG terkey

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Die großen Fragen im Leben- was will ich? Und wie kann ich es erreichen?

Antwort von Benedikte am 08.06.2010, 20:20 Uhr

Du hattest wirklich reizende Schwiegereltern-ohne Frage.

Und was Dein Ex-Schw-Va da gemacht hat, war schlichtweg daneben. Es geht weder ihn wirklich etwas an, noch die im Kindergarten, noch sonstwen. Punkt, Ende aus.

Aber- das Kind ist im Bunnen- und Du kannst sicher sen, dass die überall erzählt haben, was sie denken- ob Du es mitkriegst oder nicht. Es ist jetzt "rum".

Was soll der Anwalt? Ihm einen bösen brief schreiben? Wegen übler Nachrede, Verleumdung oder was? Das Problem ist, dass jeder, der sich etwas auskennt, weiss, dass der Anwalt hinter dem Zaun bellt. Wenn Du mit einer verleumdungsklage vor Gericht gehst, musst Du es vermutlich im Privatklageweg ode Klageerzwingungsverfahren machen- genaues verfahren kenne ich nicht, aber halt das, wo es kein" öffentliches Interesse" an Strafverfolgung gibt. Und dann? Wo ist die Abgrenzung zwischen Verleundung und Meinungs freiheit? Kurzum- mehr als unwahrscheinlich, dass er was aufs Haupt kriegt, sehr wahrscheinlich, dass Du Zeit, Geld und Nerven investierst, nichts erreicht, Deine Kinder belastest und alles von x Leuten druchgekaut wird. Aktenkundig. Kurzum- schlechte KArten. Erschrecken- vielleicht, aber was erreichen- nein.

Aber- schärfste Waffe des beamten- der Vermerk. Mache Dir einen substantiierten Vermerk darüber- genau wie über die anderen Sachen. ZDF, Zahlen, Daten , Fakten- am soundsovielten hat er gegenüber dem und der das und das behauptet, gemacht etc.pp. Sammeln- fürs Jugendamt one day.

Und- rede mit dem VTaer der Kinder. Sag ihm klar, was Du von ihm erwartest- die Zähmung seiner Eltern. Aber überlege, ob Du das durchsetzen kannst. Könntest Du darauf verzichten, dass die die Kinder nehmen? Finanziell, von den Kapazitäten her? Kannst Du darauf bestehen, dass nur er die Kinder holt und wegbringt und die Schwiegis die Finger davon lassen? Das alles muss Dir klar sein bevor Du "was machst".

Wäre Luft anhalten und Augenn zu und durch eine Option- weil die vielleicht doch irgendwann bald Ruhe geben?

hört sich jedenfalls alles unerfreulich an

Benedikte

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Re: Beides machen, Anwalt UND Polizei... Nein, Polizei ist Zeitverschwendung

Antwort von amadeus_hates_music am 08.06.2010, 21:45 Uhr

Ralph, den Gang zur Polizei kann sie sich schenken. Das wird vom Staatsanwalt sofort niedergeschlagen mangels öffentlichem Interesse und minder schwerem Fall. Da wird kein Schwiegervater vorgeladen..leider.

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