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Geschrieben von Savanna2 am 07.06.2010, 16:48 Uhr

Nochmal Arge Frage

Hallo,

wollen die immer alle Kontoauszüge oder nur Stichprobenartig?
und von wie lange bei Antragsstellung und gucken die die nur durch oder genau oder Kopien?

Was ist wenn vorher 1500 Euro zb abgehoben worden sind?

LG

 
27 Antworten:

P.s.,ich weiß ich nerve euch

Antwort von Savanna2 am 07.06.2010, 17:27 Uhr

ich habe nun schwarz auf weiß dass ich bei Auflösung meiner LV einen verlust von > 25% habe.

Wird diese dann komplett aus dem Vermögen rausgenommen.
ICh habe ja noch 1500 Euro auf nem bausparvertrag mit Sperrfrist in 3 jahren.

Wenn die LV mit zählt komme ich über die höchstgrenze.
anders natürlich nicht.

LG

LG

P.s. es geht nicht darum den Staat zu betrügen sondern einfach meine LV (die ja auch zum Schutz meines Kindes ist) zu erhalten da ich ja in absehbarem zeitraum arbeiten gehe und diese Stelle nachweisbar für mich reserviert ist.

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Re: P.s.,ich weiß ich nerve euch

Antwort von Dani73 am 07.06.2010, 17:53 Uhr

Die wollen die Letzten 3 Monate sehen von Antrag beginn

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Re: P.s.,ich weiß ich nerve euch

Antwort von Savanna2 am 07.06.2010, 18:06 Uhr

Das ist ja nicht dramatisch und zwischendrin?

Was ist mit der LV?

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Re: P.s.,ich weiß ich nerve euch

Antwort von susafi am 07.06.2010, 18:07 Uhr

Hast PN

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Re: P.s.,ich weiß ich nerve euch

Antwort von sonjaundjustin am 07.06.2010, 18:12 Uhr

Hallo

Das ist von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter verschieden....

Als ich damals noch ergänzend (wirklich kleiner Betrag....) ALG2 bekommen habe hatte ich einen der immer die Auszüge der letzten 6 Monate wollte....und zwar bis zum dem Tag wo Du den Erst/ Folgeantrag stellst.

Habe mal Freitags Auszüge gezogen und bin Donnerstags in der Folgewoche hingegangen (ging nicht anders wg. Arbeit...) da hat er mich wieder losgeschickt um den Auszug bis Donnerstag zu holen.

Andere Bearbeiter haben mich dann immer merkwürdig angeschaut wenn ich mit den Belegen für ein halbes Jahr kam und belehrten mich dann 3 Monate würden reichen....damit ich dann beim nächsten mal wieder beim "übergenauen" landete;-)....

Davon ab: er war trotzdem sehr nett und ich habe mich, bis auf seine "Macke" immer gut mit ihm verstanden

LG

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Re: P.s.,ich weiß ich nerve euch

Antwort von Savanna2 am 07.06.2010, 18:20 Uhr

Was machen die mit den Auszügen?
Behalten?Kopieren dann vernichten?flüchtig durchgucken??

Von 3 Monaten hätte ich aber ein halbes Jahr da müsste ich dann nochmal zu Bank

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Ooooch, ich habe gerade Kontoauszüge der letzten 18 Monate angefordert...

Antwort von Ralph am 07.06.2010, 18:24 Uhr

... und das von 4 Konten, die mir verschwiegen wurden, die ich aber vom Bundeszentralamt für Steuern auf meine Anforderung hin netterweise mitgeteilt bekommen habe. Und ich schätze, meine gesuchten 45.000 Tacken werde ich auf einem der Konten finden, spätestens bei Mutti, für die der Antragsteller lt. Berlin eine Vollmacht hat...

Zur LV: Mit 25% Verlust kann die Verwertung der LV nicht gefordert werden, sie fällt deshalb völlig aus der Vermögensberechnung heraus. Die 1.500,- € Bausparvertrag sind damit unschädlich.
Allerdings kann man das nicht verallgemeinern. Ich habe vor einigen Jahren sehr wohl einen Antrag abgelehnt, bei dem über die Familie eine ganze Reihe (sieben oder acht!) LV-Policen verstreut waren, insgesamt ein Vermögen um die 50 oder 60.000,- €, aber jede einzelne Police war unwirtschaftlich in der Verwertung.
Ich habe abgelehnt mit der Begründung, daß solches nicht vom Gesetzgeber gewollt sei, und habe es darauf ankommen lassen, ggf. das über die Rechtsstelle gerichtlich durchfechten zu lassen.
Allerdings kam kein Widerspruch. Offenbar waren meine Argumente im persönlichen Gespräch überzeugend genug.

Ralph/Snoopy

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Verwertbarkeitsausshcluss

Antwort von Savanna2 am 07.06.2010, 18:27 Uhr

dass ich diesen einbauen kann weiß ich und dann die LV nicht gezählt wird aber das möchte ich nicht für den Fall dass einem von uns was passiert und wir dringend Geld bräuchten.

Also wie sieht es aus ohne diesen Ausschluß mit 25% Verlust bei Verkauf der LV , zählt die LV zum vermögen oder nicht?

DAs ist meine größte Sorge

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Re: Ooooch, ich habe gerade Kontoauszüge der letzten 18 Monate angefordert...

Antwort von vallie am 07.06.2010, 18:32 Uhr

ralph, ich hatte dir das schon mal erzählt, bei mir wurde der rückkaufswert sehr wohl als vermögen angerechnet, das ich zurückzahlen mußte.
sollte es am sb gelegen haben, nehme ich alle meine warmen worte über ihn zurück und kann ihn ab heute nicht mehr leiden.

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Ich schaue die Auszüge genau durch...

Antwort von Ralph am 07.06.2010, 18:32 Uhr

... und die wichtigen gehen in die Akte. Kontoauszüge, auf denen ausschließlich nachvollziehbare Geldautomatenauszahlungen und/oder uninteressante "Aldi sagt danke"-Geschichten zu sehen sind, gehen in den Datenmüll.
Aber Zahlungen der Familienkasse sind z.B. wichtig (daran erkennt man schnell sogenannte "Zählkinder"), Mietzahlungen, Wasserzahlungen... aber eben auch diverse Versicherungseinzüge...

Wenn ich auf den Auszügen der letzten 3 Monate nichts Auffälliges sehe und auch nichts Wesentliches fehlt, bin ich auch mit den 3 Monaten zufrieden. Das kann man aber allgemein nicht vorhersehen. Die Menschen und ihre Lebensumstände sind nun einmal verschieden, und damit eben auch die Fälle samt ihrer Sachbearbeitung.
Ich habe von ehrlichen Häuten über Schlawiner bis zu Schltzohren und Kleinkriminellen wohl alles in meinem Bestand, da kann man keine Einheitssachbearbeitung fahren...

Ralph/Snoopy

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vallie

Antwort von Savanna2 am 07.06.2010, 18:35 Uhr

aber du konntest es doch nicht verwenden, das ist doch nicht fair.
Es kann doch nicht sein dass man Jahrelang einzahlt (bei mir ist Ende der vers. ja erst 2040 irgendwas also offensichtlich als Rentenversicherung und dann Steuerfrei was es nun nicht mehr gibt) und dann bekommt man alles genommen.

Warum hast du nicht den verwertbarkeitsausschluß reingemacht?

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Re: Ich schaue die Auszüge genau durch...

Antwort von Savanna2 am 07.06.2010, 18:36 Uhr

Aber die originale darf ich doch behalten oder??

Was passiert mit den Betrügern?
Werden sie wenigstens angezeigt oder bekommen die dann lediglich ne Sperre oder Rückzahlung?

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Hmmm... wann war das?

Antwort von Ralph am 07.06.2010, 18:37 Uhr

Vallie,

seit dem 01.01.2005 ist das Gesetz von unseren hochkompetenten Politikern gefühlte 15822x geändert worden. Die Vermögensfreigrenzen wurden heruntergeschraubt, der "zulässige" Autowert dagegen wurde um 50% erhöht.

Was damals richtig war, kann heute also durchaus falsch sein. Gerade in diesen Spitzfindigkeiten, wie vermögen zu sehen ist, wurde unheimlich viel herumgedoktert, auch "rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln"...
Ich halte es für absolut möglich, daß der Kollege seinerzeit korrekt entscheiden hat.

LG
Snoopy

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Re: Hmmm... wann war das?

Antwort von vallie am 07.06.2010, 18:42 Uhr

ok ok, es war 1995. verwertbarkeitsausschluss gab es nicht.
ich mag ihn wieder, den sb, er war auch wirklich sehr freundlich und wußte, er würde mich nie mehr sehen.
diese versicherung habe ich 2000 dann eh mit verlust zurückgekauft, weil auto kaputt war.

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Re: Nochmal Arge Frage

Antwort von Lottchen80 am 07.06.2010, 20:11 Uhr

Bei mir wollten die alles sehen was ich habe auch von Bausparverträgen oder so Sachen da wollten die auch Auszüge von 6 M sehen und Kontoauszüge glaube 3 oder auch 6 M. Die gucken das genau an zumindest bei mir war das so und haben auch gefragt was das alles so ist was da abgebucht wird.

LG, Lottchen80

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Re: Nochmal Arge Frage

Antwort von Savanna2 am 07.06.2010, 20:25 Uhr

das weiß ich doch jetzt nicht mehr,
ich habe sehr sehr oft geld umgebucht zb weil mein Konto in den miesen war.

Auch habe ich 3 Monate kein Geld bekommen, es geliehen und als dann das ganze Muttershcutzgeld kam es abgehoben und zurückbezahlt.
Aber das ist ja nun schon ewig her, da war ich ja nicht Ae und auch nicht absehbar dass ich H4 beantragen muss.

An sich sind die Auzüge ja kein problem nur hab ich sie nie gesammelt und kein Plan wo die sind (ausser eben evtl.die letzten 3 Monate) und dann müsste ich zu Bank.

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Die Miete zahl ich auch nicht

Antwort von Savanna2 am 07.06.2010, 20:26 Uhr

per ÜW sondern bar, schon immer und hat der Wohngeldstelle zb gereicht.

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Oh Gott Vallie, 1995?...

Antwort von Ralph am 07.06.2010, 20:30 Uhr

Ähemm, das war ja noch tiiiiiiefstes Bundessozialhilfegesetz. Hey, damals war jede Rostlaube von Auto ein Zankapfel zwischen Sachbearbeiter und Hilfeempfänger. "Was, sie haben ein Auto? Jaaaa, woraus bezahlen sie denn bitte die Versicherung, die Steuern, den Sprit, die Reparaturen, Reifen, Öl...???" "Was, das Auto ist 8.000,- DM wert? Verkaufen und verwerten! Sofort!!!!!" "Was, sie haben ein Sarbuch von 2.500,- DM? Ausgeben zum Leben!"

Nein, das SGB II ("HartzIV") hat da endlich mal konkretisiert, läßt, inzwischen bis zu 7.500,- €, den Leuten ihre Kalesche und es gibt ein paar vernünftige Vorgaben.

Dein SB damals hatte eher null Chance, Dir das zu lassen. Damals...

LG
Snoopy

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Re: Die Miete zahl ich auch nicht

Antwort von Danie1710 am 07.06.2010, 20:40 Uhr

Die letzten 3 Monate vor Antragstellung und die machen sich Fotokopien davon.

LG
Danie

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Re: Die Miete zahl ich auch nicht

Antwort von Savanna2 am 07.06.2010, 21:59 Uhr

Dann ist ja gut, die Originale würde ich nämlich gerne behalten

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Und Sparbuch von Oma u Opa Väterlicherseits??

Antwort von Savanna2 am 07.06.2010, 22:09 Uhr

Die haben nämlich eines gemacht, ich habe den ersten Auszug mit dem Geld von der Geburt (ich glaub 300E) aber nun verwalten die das ja und denke nicht dass viel eingezahlt wurde.

Also ich habe kein Überblick und nichts damit zu tun läuft aber auf den Kindesnamen

Aber die muss ich ja dann nach nem Auszug fragen oder?? *wiepeinlich***

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Re: Nochmal Arge Frage

Antwort von +emfut+ am 07.06.2010, 22:09 Uhr

Privatpersonen sollten alle Kontoauszüge mindestens zwei Jahre, in bestimmten Fällen sogar vier Jahre aufbewahren. Eine Pflicht dazu gibt es zwar allgemein nicht, aber aus diversen Steuervorschriften und Verjährungsfristen ergibt sich ein Art Soll-Bestimmung.

Die nehmen doch keinen Platz weg, warum hebt man sowas nicht auf?

Gruß,
Elisabeth.

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Re: Nochmal Arge Frage

Antwort von Savanna2 am 07.06.2010, 22:21 Uhr

Ich hole sehr selten Auszüge wenn dann liegen sie im Auto oder sonst wo.

Ich hasse Papierkram

Das ist das Problem bei dem Antrag, bis ich alle papiere,freistellungsaufträge (wenn welche da sind) Zinsen von vergangener Zeit usw zusammengesucht habe.

Aber ich kann doch bestimmt zu Bank oder wie lange heben die das auf?

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Re: Nochmal Arge Frage

Antwort von +emfut+ am 07.06.2010, 22:23 Uhr

Die heben es 6 Jahre auf.
Meines Wissens kostet es aber Geld, einen neuen Auszug zu holen.

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Re: Nochmal Arge Frage

Antwort von Savanna2 am 07.06.2010, 22:31 Uhr

Na ja dann werde ich wohl mal anfangen alles abzuheften.

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Re: Nochmal Arge Frage

Antwort von ursel66 am 08.06.2010, 16:15 Uhr

Also die Banken heben im allgemeinen die Unterlagen 10 Jahre auf - zumindest die Vorschrift bei uns im Hause!
Ich habe sämtliche Kontoauszüge, seit ich arbeite :-)
Wie wichtig es war, hab ich vor 2 Jahren erlebt, als ich Nachweise für UVG-Eingänge brauchte und Unterhalt....
Jeder Auszug kostet bei der Bank bis zu 14 € ......

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Re: Nochmal Arge Frage

Antwort von Savanna2 am 08.06.2010, 18:30 Uhr

wow, dann hoffe ich nichts zu brauchen

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