Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 23.02.2011, 13:26 Uhr

@Madame-Pompadour

Unterhaltsberechnung der Kinder geht auch über das Jugendamt, den Trennungsunterhalt werden die dir allerdings nicht berechnen.

Wenn ihr gespartes habt muss das auch aufgeteilt und bei einem eventuellen Gang zur Arge mit angegeben werden.

Daher würde ich immer zum Anwalt raten. Zudem die Unterhaltsberechnung der Jugendämter häufig... nunja... nicht ganz so korrekt ist.

 
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