Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 23.02.2011, 11:29 Uhr

Ich bin in kürze allein und hab soviele Fragen!

Bevor Du Dich auf die ARGE stürzt:

Grundsätzlich ist Dein Mann den Kindern und Dir gegenüber zum Unterhalt verpflichtet.
Wenn Die Kinder bei Dir bleiben muss er dir diesen Unterhalt bar (also per Überweisung) auszahlen.
Mit dem Nettoeinkommen deines Mannes kannst du hier http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddorftab/07_ddorf_tab_2011/index.php nachlesen wieviel Kindesunterhalt an dich überwiesen werden soll.

Dir steht auch ein Betrag zu, der Selbstbehalt deines Mannes liegt dir gegenüber bei 1100, gegenüber den Kindern bei 900 Euro.
Die Kinderbetreuungskosten werden hälfig auf euch verteilt.

Erst wenn die Unterhaltszahlungen deines Mannes nicht ausreichen tritt die ARGE auf den Plan. Die möchte allerdings wissen ob und in wie weit dein Mann zahlen kann.
Also würde ich den Gang zum Anwalt (ggf. mit Beratungsschein über das Amtsgericht) vorschlagen um schon mal den Unterhalt zu klären.

Eigenes Konto und Übertrag des Kindergeldes schonmal angenommen.

Gruß
Corinna

 
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