Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Anjaunddavid am 27.03.2012, 15:38 Uhr

@ Leena,

ja, es ging tgl. um eine Std., ich argumentierte halt damit, dass es ja keine Betreuung gab-deren Alternative: "dann können sie nicht arbeiten gehen" toll..

Das JA hat nicht gesagt, ab wann ich sie wie lange allein lassen darf,klar war aber, dass das eine Verletzung der Aufsichtspflicht meinerseits war:-/

 
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