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Geschrieben von Keksraupe am 24.01.2014, 21:02 Uhr

Krankenversicherungsfrage

Hey ihr Lieben,

Ich habe mal eine Versicherungsfrage. Ich bin bis einschl. Feb als Studentin versichtert, mein Freund ist auch als Student versichert.

Angenommen wir WÜRDEN heiraten, und ich würde in seine Versicherung mit rein (er ist ab März sozversichert angestellt, ich bekam heute absolutes Beschäftigungsverbot und werde meinem Chef zu Liebe einen Aufhebungsvertrag zum 28.02. machen) könnte meine Tochter auch mit da rein oder müsste diese über den Kindsvater dann versichert werden?

Sonst schreibe ich mich im Feb in einem freien Studiengang ein um die günstige Versicherung zu behalten...

 
29 Antworten:

Re: Krankenversicherungsfrage

Antwort von CKEL0410 am 24.01.2014, 21:06 Uhr

Hallo. Wieso unterschreibst du diesen Vertrag, das mindert doch das Elterngeld etc. Wovon lebst du dann ? Ich glaube das geht, meine aber das es hier darauf ankommt ob der Vater uh zahlt oder nicht.

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Re: Krankenversicherungsfrage

Antwort von Tippel33 am 24.01.2014, 21:21 Uhr

WARUM unterschreibst Du einen Aufhebungsvertrag??? Überlege Dir das nochmal wirklich ganz genau! Ich würde es nicht tun!

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Absolut irrelevant warum ich das mache (hat seine Gründe)

Antwort von Keksraupe am 24.01.2014, 21:26 Uhr

Und es geht rein um die Versicherung

Ich habe gerade etwas erspartes und mein Freund verdient sehr gut.

Ich werde vor oktober 2015 nicht in der firma arbeiten.

Evtl habe ich eine stelle ab 1.3. wo ich arbeiten DARF (gesundheitlich) in meinem jetzigen Betrieb darf ich nicht..

Also, wie ist das mit der Versicherung?

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An CKEL

Antwort von Keksraupe am 24.01.2014, 21:31 Uhr

Was geht? Kind bei Stiefvater? Oder muss sie zum Leiblichen in die Versicherung?

Ja er zahlt Unterhalt

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Re: Krankenversicherungsfrage

Antwort von Sternenschnuppe am 24.01.2014, 21:44 Uhr

Wenn er Unterhalt zahlt kann Kind nicht zum Stiefvater.
Wir hatten das damals selbst, meiner durfte dann, weil man Mann den Großteil seines Unterhaltes zahlte, der Vater nichts.
Musste das nachweisen

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Mist

Antwort von Keksraupe am 24.01.2014, 22:01 Uhr

Dann muss ich das irgendwie anders regeln... grrr

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Tipp

Antwort von Sternenschnuppe am 24.01.2014, 22:19 Uhr

Rufe mal bei der Krankenkasse vom Freund an und frage nach.
Bei mir war es damals die DAK, aber vielleicht ist das auch so ein Ding wo jeder andere Regeln hat ?

Geht beim Vater denn nicht ?
Karte etc, hast Du alles weiterhin.
Postanschrift des Kindes kann eine andere sein.
Wäre also reine Formsache

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Re: Krankenversicherungsfrage

Antwort von sara31 am 24.01.2014, 23:27 Uhr

welche Ansprüche hast Du vom Amt? ALg 1 oder Alg2? Dann bist du übers Amt versichert und deine Tochter automatisch mit

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Sara31

Antwort von Keksraupe am 25.01.2014, 6:38 Uhr

Hey Sara

Ich bin selbst versichert als studentin und meine Tochter bei mir. Wir haben nur überlegt was ist wenn wir heiraten, wo das Kind dann versichert ist. Ich habe weder alg1 noch alg2 und habe auch nicht vor welches zu beziehen. Ich könnte alg1 bekommen Aber ich möchte lieber einen anderen job und lebe so lange vom ersparten und vom einkommen meines freundes. Ab Oktober bin ich Studentin (Master) und es geht eigentlich nur darum 6 Monate zu überbrücken wenn wir nicht heiraten, oder wenn wir heiraten das kind zu versochern

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Beim Vater geht absolut nicht

Antwort von Keksraupe am 25.01.2014, 6:41 Uhr

Er versucht so schon dauernd uns eins rein zu würgen. Hat sich von meiner kasse infos geholt (dank gleichem nachnamen) oder beim optiker brillenbestellungen geändert (auf schlechter und billiger) sodass ich überall immer einen vermerk machen lassen muss "keine auskunft an XY!!!"

Es besteht seit Monaten kein Kontakt ausser droh sms oder jammer sms... (und die haben es in sich)

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Ja, wenn ihr heiratet!

Antwort von onlyboys am 25.01.2014, 8:41 Uhr

Wenn ihr verheiratet seid, ist es egal, ob der Vater Unterhalt zahlt oder nicht. Das Kind hat seinen Lebensmittelpunkt bei euch und der Stiefvater kommt ebenfalls für das Kind auf. Dann kann das Kind auch mit in die Familienversicherung des Stiefvaters, definitiv! Einfach Krankenkasse anrufen und den Familienbogen schicken lassen, fertig.

LG, onlyboys

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@onlyboys

Antwort von sibs1 am 25.01.2014, 8:44 Uhr

Guten Morgen,

das stimmt so nicht. Meine Tochter hat auch Ihren Lebensmittelpunkt bei mir und meinen Mann. Trotzdem ist sie nicht über ihn versichert, sondern bei Ihrem Vater. Sie hat zu viel eigenes Einkommen.

LG Sibs

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Re: @onlyboys

Antwort von onlyboys am 25.01.2014, 8:50 Uhr

Was hat das Einkommen eines Kindes mit der Familienversicherung zu tun? Kinder sind generell kostenlos bei der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkassen zu versichern.
So lange das Stiefkind mit der Familie und dem Stiefvater unter einem Dach lebt, kann dieses Kind auch familienversichert werden, allerdings nur, wenn die Mutter und Stiefvater verheiratet sind.

Im Falle einer Scheidung müsste das Kind dann allerdings wieder anderweitig versichert werden.
Deine Krankenkasse hat dich offenbar falsch informiert.

LG, onlyboys

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danke danke danke

Antwort von Keksraupe am 25.01.2014, 8:54 Uhr

ich rufe heute bei der Kasse an und frage mal nach, aber das wäre wirklich toll!

*smile*

also wirds wohl doch eine eher rasche Hochzeit (auch beruflich, wenn wir verheratet sind, zahlt der AG mehr, weil er oft ins Ausland muss... und zahlt sogar unsere Flüge wenn wir zu ihm fliegen (wenn er länger als 2 Wochen weg ist)

er nimmt den Job nur, wenn wir verheiratet sind, wir heiraten nur, wenn das mit den Versicherungen alles klappt, und überhaupt *g* sowas muss ja einfach gut überlegt sein...

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Onlyboys : Das stimmt nicht !

Antwort von Sternenschnuppe am 25.01.2014, 9:40 Uhr

http://www.frag-einen-anwalt.de/Krankenkasse-Familienversicherung-Beitragsrueckforderungen---f142232.html


http://www.aok.de/bundesweit/leistungen-service/ratgeber-foren-eltern-kind-26544.php?action=detail&threadId=18279


Zum Beispiel.

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der aok beitrag hat mich beruhigt

Antwort von Keksraupe am 25.01.2014, 9:44 Uhr

mein ex zahlt 272 euro im Monat. Mein Freund bringt definitiv deutlich mehr auf für meine Tochter jeden Monat, und verdient auch deutlich mehr als mein Ex (ups, das sollte ich nicht so laut sagen, sonst stellt mein Herr Ex die zahlungen noch ein...) deshalb denke ich, dürfte das hin kommen, dass der überwiegende Lebensbedarf meiner Tochter durch meinen Freund gedeckt wird.

Kasse hat erst Montag jemanden der sich damit auskennt... ich bin gespannt

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die kk berechnet das genau

Antwort von CKEL0410 am 25.01.2014, 9:49 Uhr

Und kann euch dann sagen ob es geht oder nicht.

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Die Grundlage ist eigt. ganz einfach....

Antwort von Gucci75 am 25.01.2014, 9:58 Uhr

um zu berechnen, ob eine Famvers. möglich ist.

z.B. Nettoeinkommen Mann 2500€+Nettoeinkommen Frau 0+Unterhalt 272€=2772€÷3=924€ (UH-Bedarf pro Person).
924€÷2=462€(Hälfte des UH- Bedarfs).
Due UH-Zahlung des Vaters liegt unter dem hälftigen Bedarf des Kindes. Eine Famvers. müsste somit möglich sein.
Das KiG darf m. W. nach nicht als Einkommen angerechnet werden.

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Re: Die Grundlage ist eigt. ganz einfach....

Antwort von onlyboys am 25.01.2014, 14:04 Uhr

Gut...das gilt aber im Grunde nur für Gutbetuchte. Wann ist das schon mal der Fall? Im Falle der TE eindeutig nicht, deswegen meine Aussage: Es geht definitiv!

Selbst, wenn der Unterhalt über der Grenze liegt kann man immer noch die nicht geldwerten Versorgungsleistungen wie Fürsorge, Haushalt ect. geltend machen.

LG, onlyboys

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Es kommt maßgeblich auf die Höhe der UH-Zahlung für das Stiefkind an und...

Antwort von Gucci75 am 25.01.2014, 15:11 Uhr

darauf, wie viele Personen dem Haushalt angehören. Mit gutbetucht hat das nichts zu tun.
Angenommen, das Kind erhält 550€ Unterhalt bei sonst gleicher Konstellation. Dann läge die Hälfte des UH-Berdarfs bei 508€. Die UH-Zahlung läge darüber -> nix mit Familienvers.

Die Veranschlagung der nicht geldwerten Versorgungsleistung sind nicht zusätzlich möglich. Das sieht das SGB V nicht vor.
In o.g. Beispiel könnte man aber den KV zusätzlich zur UH-Zahlung an den Kosten der freiwilligen GKV heranziehen.
Oder die GKV über den KV.

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@ Keksraupe

Antwort von Sternenschnuppe am 25.01.2014, 15:52 Uhr

Hast Du bei dem AOK Beitrag weitergelesen ?
Da steht der leibliche Vater muss gar nix machen.
Du ! füllst den Antrag aus für die Familienversicherung, mit Geburtsurkunde wo er drinsteht, dann machen die das einfach.
Er selbst müsste gar nichts machen, kann also auch nix verweigern wenn ich das richtig verstanden habe.

Zur Info :-)

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der hat eh kein sr

Antwort von Keksraupe am 25.01.2014, 19:16 Uhr

und kann eh nix ;)

Kind ist ja derzeit be mir versichert und ich habe die alleinige vollständige sorge für sie...

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aber die Versicherungsfrage....

Antwort von angry.me am 25.01.2014, 20:09 Uhr

... ist doch Thema im ARBEITSRECHT????

schlag mich, wenn ich falsch liege, aber wir schreiben da beispielsweise bald ne eigene Klausur drüber.

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uuuuund das sagt mir was, angry.me?

Antwort von Keksraupe am 26.01.2014, 7:19 Uhr

wir hatten dieses thema nicht so intensiv (geschieden/getrent lebend/Kinder von 3. mit versichern/irgendwas

war absolut kein thema... oder es fiel unter "die nächsten Einheiten sind NICHT Klausurrelevant" (da legt sich n schalter um in meinem kopf und ich lerne neben der vorlesung die sachen, die wirklich dran kommen, lol

Du weisst doch... die schönsten Worte im Leben einer Studentin sind nicht "ich liebe dich" sondern "nicht klausurrelevant!"

ps: Im Master Gesundheitsmanagement kommt das mit Sicherheit dran, aber so weit bin ich ja noch lange nicht...

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Re: aber die Versicherungsfrage der KV ist im SGB V (öffentliches Recht) geregelt

Antwort von Gucci75 am 26.01.2014, 10:29 Uhr

und nicht im Arbeitsrecht, welches Teil des Zivilrechts, ist.
Da vergleichst du Äpfel mit Birnen.

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Re: aber die Versicherungsfrage der KV ist im SGB V (öffentliches Recht) geregelt

Antwort von angry.me am 26.01.2014, 21:24 Uhr

ich weiss!
Wir hatten das als Thema. Mag sein, dass wir besonders tief unter die Oberfläche gegangen sind, aber wir haben nicht nur Arbeits- und Betreuungsrecht sondern eben auch Anteile vom Ö-Recht.
Kann auch einfach sein, dass ich falsche Voraussetzungen habe, weil wir halt echt tief in die Materie gegangen sind...

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Re: aber die Versicherungsfrage der KV ist im SGB V (öffentliches Recht) geregelt

Antwort von Gucci75 am 26.01.2014, 22:56 Uhr

Sicher. Da komme ich mit meinem Studiengang garantiert nicht mit...

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Gucci75 ich auch nicht ;)

Antwort von Keksraupe am 27.01.2014, 7:18 Uhr

Deshalb frage ich da oft angyMe die weiss sowas...

Allerdings hat sie ja auch einen Schwerpunkt im Studium, den ich erst im Master wähle (nach dem Examen..)

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War eher ironisch gemeint...

Antwort von Gucci75 am 27.01.2014, 17:50 Uhr

ot

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