von spiky73 am 06.11.2012, 14:22 Uhr |
Krankenhausaufenthalt mit Kind - und keine Freistellung vom Arbeitgeber
hallo gaby,
keine ahnung, was rechtlich gilt oder nicht. ich habe gerade gegoogelt, aber meist wird nur auf die betreuung im krankheitsfall (zuhause) eingegangen. wenn ich es recht verstanden habe, dann ist die mitaufnahme als begleitperson im krankenhaus zwar möglich, aber auf die zahlung von krankengeld besteht kein rechtsanspruch (das ist dann eine kann-entscheidung). und was mit dem arbeitgeber ist, das ist bei diesen ganzen online-artikeln irgendwie aussen vor.
aber grundsätzlich fehlt mir offenbar das glucken-gen völlig, und ich bin nicht sicher, ob das gut oder schlecht ist. denn natürlich würde ich im akut-ernstfall mein kind ins krankenhaus begleiten, aber ich würde mich bei einem 9jährigen kind nicht über nacht im KH einquartieren. bei einem klein- oder kindergartenkind sehe ich das etwas anders, so ein zwerg versteht ja nicht, was mit ihm geschieht...
allerdings würde ich das immer von fall zu fall entscheiden. hatte das kind einen unfall und liegt nun mit lebensbedrohlichen verletzungen im krankenhaus - dann hätte ich für andere dinge keinen nerv, und wäre natürlich an der seite meines kindes. ich habe einen sehr kulanten arbeitgeber und könnte auch im ernstfall mit verständnis rechnen. was allerdings nicht bedeutet, dass man mich bezahlt freistellen würde, aber das wäre mir in der situation jacke wie hose, auch auf das risiko hin, dass ich mich dafür unbezahlt freistellen lassen müsste.
aber es war halt bei meiner großen auch immer so, wenn sie wirklich krank war (und ich meine damit irgendeine infektion, die mit hohem fieber einherging), dann lag sie flach wie ein schnitzel im bett, hat geschlafen und sich nicht gerührt. das war schon so, als sie ganz klein war und ist auch heute noch so. ich kann sicher sein, wenn sie ihre rübe dann wieder aus dem bett streckt, dann ist sie auch schon wieder so gut wie gesund. ich muss dann auch nie viel für sie tun, höchstens gelegentlich lebenszeichen überprüfen, was zu trinken reichen oder fieber messen.
meine kleine dagegen ist da ganz anders: sie springt auch noch mit fieber munter rum wie ein fisch im wasser. wenn sie mal ausser gefecht ist, dann ist das fieber schon sehr hoch, was bei ihr bisher gottseidank selten der fall war. bei ihr würde ich eher dazu tendieren, zumindest ihre wach-zeiten im krankenhaus an ihrer seite zu verbringen, schon um sie zu beschäftigen und sie im bett festzubinden, aber sie ist eben auch noch im kindergartenalter...
lg, martina.
- Krankenhausaufenthalt mit Kind - und keine Freistellung vom Arbeitgeber - gaby67 06.11.12, 12:31
- Re: Krankenhausaufenthalt mit Kind - und keine Freistellung vom Arbeitgeber - fabianmama25 06.11.12, 13:21
- Re: Krankenhausaufenthalt mit Kind - und keine Freistellung vom Arbeitgeber - yellow_sky 06.11.12, 13:22
- Re: Krankenhausaufenthalt mit Kind - und keine Freistellung vom Arbeitgeber - Strudelteigteilchen 06.11.12, 14:04
- Re: Krankenhausaufenthalt mit Kind - und keine Freistellung vom Arbeitgeber - kevome* 06.11.12, 14:21
- Re: Krankenhausaufenthalt mit Kind - und keine Freistellung vom Arbeitgeber - spiky73 06.11.12, 14:22
- Re: Krankenhausaufenthalt mit Kind - und keine Freistellung vom Arbeitgeber - Leena 06.11.12, 15:21
- Re: Krankenhausaufenthalt mit Kind - und keine Freistellung vom Arbeitgeber - mf4 06.11.12, 16:26
- Re: Krankenhausaufenthalt mit Kind - und keine Freistellung vom Arbeitgeber - Pamo 06.11.12, 17:10
- da gibt es kein Kinderkrankengeld" - Jeckyll 06.11.12, 19:24
- Re: da gibt es kein Kinderkrankengeld" - Pamo 06.11.12, 20:23
- Re: da gibt es kein Kinderkrankengeld" - mf4 07.11.12, 0:15
- Re: da gibt es kein Kinderkrankengeld" - Pamo 06.11.12, 20:23
- Doch da gibt es was - desireekk 06.11.12, 23:04
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