Für alleinerziehende Eltern

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von MeinSternchen  am 28.02.2012, 12:52 Uhr

Kleiner Nachschlag / Job

Nein , als Mini Jobberin hat man die gleichen Rechte ( und natürlich auch Pflichten ) wie ein " normaler" Arbeitnehmer , nachzulesen unter minijobzentrale de .

Und bisher war das auch nie ein Problem -Urlaub wurde durchbezahlt wie auch sonstige Tage .

Lg Heike !

 
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