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Geschrieben von Knubbelchen1983 am 07.12.2009, 11:50 Uhr

Kinderwohngeld

Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Kinderwohngeld!
Die Arge sagt, ich soll das für meinen Sohn (5) beantragen!
Aber was bitte soll ich in den Antrag schreiben...? Sein "Einkommen" = Kindergeld und Unterhalt ist klar!!! Aber doch nicht die komplette Miete!? Bin ich Antragsteller oder Mika? Mein Einkommen auch?? Ich gehe 15Stunden arbeiten und bekommen zusätzlich ALG2, wenn ich das alles da rein schreibe haben wir ja kaum anspruch auf WG, oder steh ich auf´m Schlauch?!?!

Habt ihr Ahnung???

LG und Danke

 
4 Antworten:

Re: Kinderwohngeld

Antwort von enomis98 am 07.12.2009, 12:52 Uhr

Hallo
also er ist Antragsteller und es muß alles eingetragen werden also auch du mit deinem gesamt einkommen die komplette Miete us.w. die rechnen das dann schon aus .LG

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Re: Kinderwohngeld

Antwort von Knubbelchen1983 am 07.12.2009, 12:57 Uhr

hi, danke, hab in dem "das liebe geld"-forum auch gefragt, da sagte jemand das ICH den antrag stellen muss und nicht mein kind...mhm...meine SB von WG ist erst am mittwoch wieder da...was ein hin und her...im netz hab ich so weiter auch nichts rausgefunden...

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Re: Kinderwohngeld

Antwort von enomis98 am 07.12.2009, 13:04 Uhr

Hallo
wenn eure Wohngeldstelle net so weit ist kannst du es auch dort erfragen . Ich hatte damals von den 3 Kindern den älteren alserster rein geschrieben war ok . Aber du kannst auch dich reinschreiben denn auch wenn du den nicht persönlich abgibst müßten sie ja das eigentlich sehen das es für dein Kind ist. LG

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Re: Kinderwohngeld

Antwort von leaelk am 07.12.2009, 13:21 Uhr

Wir hatten Kinderwohngeld und da mußte ich mich als Antragsteller reinschreiben, da meine Kinder alle minderjährig sind und ich in ihrem Namen das Kinderwohngeld beantrage.
Bei uns gab es aber auch vorher schon Absprachen zwischen Arge und Wohngeldstelle, so dass die bei der Wohngeldstelle schon Bescheid wußten.

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