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Geschrieben von IgelMama am 16.02.2009, 18:54 Uhr

Kinderbonus nochmal

Unter welchen Voraussetzungen darf Vattern (oder Muttern, je nachdem, wo das Kind lebt) 50 Euro vom Kinderbonus für sich beanspruchen?
Ich les nur immer was von, wenn Barunterhalt gezahlt wird, steht dem Unterhaltspflichtigen die Hälfte vom Kinderbonus zu. Aber ich les nirgends Einschränkungen, in welcher Höhe der Unterhalt gezahlt werden muß, ist das egal wieviel gezahlt wird? Oder Mindestunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle?
Ich kuck immer noch blöd auf das Schreiben, daß ich Ex1 zum 1.4.09 100 Euro überweisen soll ( 50 Euro mal 2 für 2 Kinder), da sie ihm zustehn würden - der zahlt aber nichtmal die Hälfte des Tabellenbetrags bzw. zeitweise gar nicht, ich seh das nicht ein, daß er was abbekommt.Er würde eh nur seinen Urlaub damit aufbessern, denn die Kinder interessieren ihn gar nicht. Ich würd gerne was auf das Schreiben erwidern, aber da steht ja nichts weiter in den medien, wie hoch der Unterhalt sein muß. Im Extremfall zahlt Muttern/ Vattern da noch drauf :-(
Ich hab echt keinen Nerv, dafür jetzt nen Anwalt zu beauftragen, er aber hat für sein Schreiben seine Anwältin beauftragt! Natürlich steht dabei, daß wenn der Kinderbonus nicht ausgezahlt würde, mein Ex auch keine Ansprüche geltend machen würde, aber da davon auszugehn ist... blahblah, auf das Konto meines Mandanten usw.

Bitte helft mir dochmal bei nem Schreiben, daß die mich mal gepflegt an der Kehrseite... können - aber diplomatisch ausgedrückt ;-)

 
8 Antworten:

Re: Kinderbonus nochmal

Antwort von Carina+Eve am 16.02.2009, 19:02 Uhr

oh man er hat seinen anwalt beauftragt wegen diesen blöden 100 euro.
ganz ehrlich ich würde ihm ganz gepflegt die 100 euro überweisen,die hat man ja eigentlich sonst auch nicht zur hand.
und dann schön als angabe,von deinen kids für die urlaubskasse.

normalerweise steht ihm die hälfte zu egal wieviel er zahlt,es läuft genau wie beim kg.

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Re: Kinderbonus nochmal

Antwort von +emfut+ am 16.02.2009, 19:05 Uhr

Ich würde mit dem Schrieb zum Jugendamt gehen, denen die Situation erklären und dann eine Runde gepflegt verzweifelt schauen und davon ausgehen, daß die das regeln (die werden sich freuen - der Kinderbonus macht denen sicher viel Spaß *stöhn*).

DU hast den Kinderbonus ja noch nicht mal - von was sollst DU Dinem Ex jetzt einen Vorschuß auf den Kinderbonus geben, den Du vielleicht in zwei oder drei Monaten erhältst?

Ich hätte nicht gedacht, daß ich mal froh sein würde, daß mein Ex keinen Unterhalt zahlt *lach*.

Gruß,
Elisabeth.

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Re: Kinderbonus nochmal

Antwort von +emfut+ am 16.02.2009, 19:06 Uhr

Und wenn er weniger als 50,- Euro zahlt? Dann muß die KM ihm noch was überweisen?

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Re: Kinderbonus nochmal

Antwort von Carina+Eve am 16.02.2009, 19:32 Uhr

keine ahnung ob es da einen mindestsatz an uh gibt ab dem der kv die 50 euro bekommt.
aber ganz ehrlich für diese einmaligen 50 euro wär mir das echt zu doof da so rumzumachen.
wir hätten das geld sonst auch nicht,dann soll er es doch verballern.
und ich glaube nicht das das ja sich darum kümmern wird.
und im vorraus würd ich schonmnal garnichts zahlen,wenn dann in dem monat wo das geld eingeht.

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Re: Kinderbonus nochmal

Antwort von shinead am 16.02.2009, 20:09 Uhr

Also so weit ich weiss (also Laienmeinung), muss der KV den Betrag innerhalb seiner Unterhaltszahlung selbst verrechnen.
Zuviel gezahlten Unterhalt zurück zu fordern ist nämlich garnicht sooo einfach...

Es ist ja auch lange genug angekündigt. Da kann man tatsächlich der Bank eine Mitteilung über einmalige Aussetzung eines Dauerauftrages geben über übers Homebanking eine Terminüberweisung starten...

Ob Du überweisen musst, würde ich per Anruf beim Anwalt klären... Den Spaß wäre es mir wert...

Gruß
Corinna

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Re: Kinderbonus nochmal

Antwort von Abrakadabra am 16.02.2009, 20:13 Uhr

Nichts würde ich ihm überweisen.

Ich würde einfach schreiben:
Sehr geehrte blabla,
da (Name des Kindsvaters) den Kindern noch soundsoviel Unterhalt schuldet, erlaube ich mir, die 100 Euro Kinderbonus damit zu verreichnen.
Mit freundlichen Grüßen

Gruß - Abrakadabra

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Re: Kinderbonus nochmal

Antwort von ursel66 am 16.02.2009, 20:15 Uhr

Hallo,
also wie ich es verstanden habe, muss der Barunterhaltspflichtige seinen Anteil selber abziehen. Also brauchst du schon mal gar nichts zu überweisen!
Ich würde mir von diesem Link von vorhin den Text ausdrucken, gelb markieren die Stelle, wo das mit dem Abzug steht und der Anwältin dies so zuschicken.
Mit einem kleinen Begleittext, á la wie sie lesen können, darf der Barunterhaltspflichtige sich "seinen" Anteil am Kinderbonus bei seiner Unterhaltszahlung in Abzug bringen.
Mit freundlichen Grüßen

Und wenn du noch irgendwelche Sonderkosten anbringen kannst, schreib die ruhig mit rein.....
Viele Grüße
Ursel

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dankee

Antwort von IgelMama am 16.02.2009, 20:49 Uhr

Dankeee, ich übernehm den hier :-) da er noch über 10 000 Euro Unterhaltsschulden hat (ohne Zinsen), alleine dieses Jahr auch schon für 2 Monate.

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