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Scheidung?

Thema: Scheidung?

habe mal ne Frage lebe jetzt seit 5 Monaten von meinem Noch Ehemann getrennt ab wann kann ich zum Anwalt gehen und die Scheidung einreichen? Wer hat tipps was ich da beachten muß und und und? Wäre für alle möglichen Tipps dankbar

Mitglied inaktiv - 16.02.2009, 14:21



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zum anwalt kannst du jederzeit. die scheidung kann offiziell erst nach dem trennungsjahr beantragt werden. hab aber auch schon von einem fall gehört, da war alles geinigt und bestens, da haben beide beim gleichen anwalt die scheidung eingereicht, bevor das jahr um war. lg chrissi

Mitglied inaktiv - 16.02.2009, 14:32



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Hallo, in meinem Fall wurde eine Härtefallscheidung durchgeführt: wir haben Februar 2008 geheiratet und wurden Dezember 2008 geschieden. War ein ziemlicher Kampf, aber je nachdem ob und was evtl. in der Ehe passiert ist, ist das durchaus möglich. LG Mai

Mitglied inaktiv - 16.02.2009, 16:27



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das ich das trennungsjahr einhalten muß weiß ich, mich interessiert ob ich auch vor dem trennungsjahr schon zum anwalt gehen kann und die scheidung spapiere und was dazu gehört vielleicht schon ausfüllen kann kenne mich ja da nicht aus ist ja meine erste und auch letzte scheidung

Mitglied inaktiv - 16.02.2009, 17:16



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hallo das kannst du nicht,da der anwalt erst alles zum gericht schicken muss und von dort kommt dann alles,versorungsausgleich usw. ohne härtefall kann man mit ca 2 jahren nach dem trennungstag geschieden sein,wenn alles ok ist,es kann aber auch länger dauern. gruß carina

Mitglied inaktiv - 16.02.2009, 17:38



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Das Trennungsdatum legen die Eheleute gemeinsam fest. Wenn ihr also gemeinsam ein Datum festlegt (z.B. der 14.02.2008) ab dem ihr getrennt von Tisch und Bett gelebt habt. Ist das für das Gericht so in Ordnung. Auch innerhalb einer Wohnung kann man getrennt leben. Das Auszugsdatum ist also nicht relevant. Wenn ihr euch also bezüglich der Scheidung einig seit, könnt ihr/kannst Du zum Anwalt gehen und die Scheidung einreichen. Ist Dein Mann nicht mit der Scheidung einverstanden, kannst du erst mit Ablauf des (tatsächlichen) Trennungsjahres die Scheidung einreichen. Geschieden wird dann allerdings ggf. erst mit Ablauf des dritten Trennungsjahres. Innerhalb dieser Zeit gibt es nur "einvernehmliche" Scheidungen, bei denen die Ehepartner beide der Scheidung zustimmen. Ab dem dritten Trennungsjahr gilt jede Ehe als zerrüttet. Gruß Corinna

Mitglied inaktiv - 16.02.2009, 18:43



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Habe zwar keine Tips, aber hatte die gleichen Fragen und nun ein paar Antworten. Danke und dir alles Gute! LG Ulrike

Mitglied inaktiv - 16.02.2009, 19:09