Geschrieben von bogart am 03.09.2013, 21:22 Uhr |
Kennt sich jemand mit Einseitiger Sorgerechtserklärung aus ???
also ich verstehe das so, wenn du z.B. nicht verheiratet bist und bekommst ein Kind, dann fällt das Sorgerecht automatisch an die Mutter auch wenn ihr im guten zusammenlebt.
Also ist das Sorgerecht einseitig.
Wenn das so bleiben soll, dann muss man bei bestimmten Vorhaben (z.B. Kontoeröffnung fürs Kind oder gemeinsame Auslandsreise ins nicht-Europ. Ausland) eine sog. "Nichtigkeitserklärung" abgeben, die bekommt man bei der Gemeinde. Die besagt aber eben auch nur dass man das alleinige Sorgerecht hat.
Neuerdings soll es aber ein Gesetz geben nachdem der Vater das gemeinsame Sorgerecht beantragen kann, dazu kenne ich mich aber leider nicht aus.
- Kennt sich jemand mit Einseitiger Sorgerechtserklärung aus ??? - Keks10 03.09.13, 14:34
- Re: Kennt sich jemand mit Einseitiger Sorgerechtserklärung aus ??? - bogart 03.09.13, 21:22
- Re: Kennt sich jemand mit Einseitiger Sorgerechtserklärung aus ??? - Ikmam 04.09.13, 0:44
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