Geschrieben von katinka-77 am 06.05.2012, 20:40 Uhr |
Kann mir jemand weiterhelfen zum Thema Trennung??
Hallo
Ich möchte mich von meinem Mann Trennen und ich möchte das er auszieht und ich mit meinen 2 Kindern (10j. & 4J) hier wohnen bleiben kann.Ich habe nur einen 400 € Job und sonst keine weiteren Einkünfte kann mir jemand sagen wo ich hin muß um hilfen zu beantragen?? und geht das überhaupt weil ich verh. bin?? Ich bin momentan total fertig und weiß mir keinen Rat mehr
LG
Katja
Re: Kann mir jemand weiterhelfen zum Thema Trennung??
Antwort von mf4 am 06.05.2012, 20:43 Uhr
Wende dich an einen Anwalt. Den wirst du brauchen, da ihr verheiratet seid.
Beantragen kannst du Wohngeld oder Hartz4 aufstockend aber für alle Anträge brauchst du die Unterhaltsberechnungen für Kindesunterhalt und ggf. Trennungsunterhalt für dich.
mf4
Antwort von katinka-77 am 06.05.2012, 20:48 Uhr
geht es auch erts mal ohne anwalt sozusagen trennenung auf zeit?? oder bekommt man dann kein wohngeld oder harz4??
Re: Kann mir jemand weiterhelfen zum Thema Trennung??
Antwort von kerstin 21 am 06.05.2012, 21:01 Uhr
Hallo,
also du kannst erst Geld beantragen wenn er wirklich auszieht. Sicher geht es erst mal auch ohne Anwalt da ihr ja eh erst ein Trennungsjahr durchlaufen müsst bevor ihr euch scheiden lassen könnt.
Bei uns war es so das ich nicht einmal sondern mehrmals gefragt wurde ob wir wirklich getrennt leben und sie können auch beim Einwohnermeldeamt nachfragen ob er sich wo anders angemeldet hat.
LG
Kerstin
Re: Kann mir jemand weiterhelfen zum Thema Trennung??
Antwort von mf4 am 06.05.2012, 21:41 Uhr
Die Unterhaltsgeschichten MUSST du berechnen lassen, denn kein Jobcenter oder eine andere Stelle wird dir sonst finanz. Unterstützung bewilligen.
Hier bei mir war es so, dass ich erst als Alleinerz. galt, als ich mit den Kindern ausgezogen war und umgemeldet im EW-Meldeamt.
Ich befürchte ein bisschen trennen aber volle Unterstützung bekommen geht nicht.
Re: mf4
Antwort von Strudelteigteilchen am 06.05.2012, 21:53 Uhr
Für Wohngeld oder H4 muß halt erst ausgerechnet werden, wie viel Unterhalt Dir und dem Kind zusteht - und das macht am zuverlässigsten ein Anwalt.
Für das Kind rechnet auch das Jugendamt den Unterhalt aus.
Ein Gang zum Anwalt heißt nicht, daß man sich gleich scheiden lassen muß. Die Möglichkeit der Versöhnung besteht trotzdem. Ihr könnt auch zusammen hingehen, das muß kein "Kampf-Termin" sein.
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