Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Niki+Kids am 29.04.2008, 9:28 Uhr

Kann mir jemand helfen?(Kinderausweis)

Hallo und Guten Morgen :)
Ich brauche mal bitte euren Rat und eure Hilfe!
Es geht darum,das mein Sohn kurzfristig am kommenden Samstag mit dem NOW Club der Sparkasse nach Amsterdam fahren kann.
Nun braucht er dafür einen Ausweiß/Reisepass.
Da ich alleinerziehend bin,aber es nicht mehr weiß ob ich es schriftlich habe,das ich das alleinige Sorgerecht für meinen Sohn habe(war NICHT verheiratet mit seinem Vater),bin ich jetzt in der Zwickmühle ob ich die Unterschrift vom Vater brauche?
Ich habe heute morgen schon mit dem Einwohnermeldeamt telefoniert und die Dame meinte ich brauche die Unterschrift von beiden oder ein Schreiben das ich alleine sorgeberechtigt bin,was nun?
Am Jungendamt erreiche ich die Bearbeiterin noch nicht :(((
Heute morgen habe ich in einer Zeitschrift einen Artikel gefunden in dem steht:
Beim Antrag auf einen Kinderausweis handelt es sich um eine sogenannte Alltagssorge §1687 Abs.1 BGB). Aus diesem Grund muss bei der Beantragung des Ausweises nun ein sorgeberechtigter Elternteil zustimmen.
Ist das richtig? Gilt das noch?
Das habe ich der Dame am Einwohnermeldeamt auch so gesagt mit dem Urteil aber sie meinte ich brauche die Unterschrift von beiden Eltern.
Mein Sohn hat seinen Vater vor 5 Jahren das letzte mal gesehen.
Jetzt habe ich gerade einen alten Kinderausweis von meinem Sohn gefunden der aber schon 2003 abgelaufen ist,kann man den Verlängern(nur halt mit Foto rein?)
Ich treffe mich nachher mit meinem Sohn nach der Schule am Rathaus und müsste nun wissen,ob ich den Ausweids alleine beantragen kann???
Könnt ihr mir helfen???
Sorry,das es so lang geworden ist!!!
Liebe Grüße an euch von Niki,mit 3 Jungs (alleinerziehend)

 
8 Antworten:

Re: Kann mir jemand helfen?(Kinderausweis)

Antwort von sunrise99 am 29.04.2008, 9:36 Uhr

hallo niki,

ich denke, das du keine unterschrift brauchst vom vater.
es sei denn ihr hättet beide das sorgerecht.
von daher würde ich ihn beantragen und unterschreiben.

lg nicole

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Re: Kann mir jemand helfen?(Kinderausweis)

Antwort von Möhrchen am 29.04.2008, 9:38 Uhr

Hallo Niki,

Du hast doch sicher alleiniges Sorgerecht - oder hast Du anfangs dem gemeinsamen Sorgerecht zugestimmt?? Das müßtest Du schon wissen...wenn du alleiniges Sorgerecht hast, würde ich das der Dame auf dem Amt sagen. Ob und wie Du das beweisen müßtest...soll Sie dir dann sagen...wobei ich da einfach selbstbewußt auftreten würde, wenn du das alleinige Sorgerecht hast...

Sprich doch auch gleich noch einmal mit dem Jugendamt...

Sonst finde ich auch nur eine Aussage, nach der es zur alltäglichen Sorge gehört und Du das demzufolge auch alleine regeln kannst:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Kinderausweis-ohne-KV-beantragen__f27327.html

lg heike

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Re: Kann mir jemand helfen?(Kinderausweis)

Antwort von mel&lea am 29.04.2008, 9:59 Uhr

ich habe letztes jahr auch einen pass für meine tochter beantragt, die dame hat mich dann nach der unterschrift vom vater gefragt, da hab ich einfach gesagt, ich hab das alleinige sorgerecht, da war das ok...

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Du brauchst eine Negativ-Bescheinigung

Antwort von Susi1979 am 29.04.2008, 10:01 Uhr

Hallo,

ich habe für meine Tochter auch einen Reisepass beantragt. Da ich auch das alleinige Sorgerecht habe musste ich eine Negativ-Bescheinigung vorlegen, in der das noch mal beglaubigt ist.
Die bekommst du eigentlich ganz schnell zugeschickt, bzw. kannst diese bestimmt abholen.

Hier der Auszug aus von der Stadt Krefeld (ich denke, die gilt überall):
"Wurde eine gemeinsame Sorgerechtserklärung nicht abgegeben, dann hat die Mutter regelmäßig die elterliche Sorge allein. Eine Einverständniserklärung (s.o.) ist dann nicht möglich, wohl aber eine Negativbescheinigung, aus der hervorgeht, dass das Sorgerecht alleine ausgeübt wird.

Die Negativbescheinigung erhalten Sie ausschließlich beim Geburtsjugendamt. "

LG
Susanne

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Ich finde das Wort Negativbescheinigung unmöglich....!!!

Antwort von LeRoHe am 29.04.2008, 10:48 Uhr

Das drückt nicht wirklich viel Positives über den Stand der Alleinerziehenden aus...

Muss jetzt auch eine beantragen, weil ich im Herbst heirate und ich den Sohnemann in die neue Ehe mit einbenennen lasse. Aber ich muss diese schriftlich beim Jugendamt anfordern, inkl. einer Kopie der Geburtsurkunde und der Sterbeurkunde vom Erzeuger. Obwohl ich schon des öfteren eine von dene bekommen habe....

Da ja der Erzeuger tot ist, ich von Anfang an das alleinige Sorgerecht innehabe, und trotzdem jedesmal für jedes kleine Bisschen eine Negativbescheinigung vorlegen bzw. Lohnsteuerkarten ändern lassen muss.

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da fehlt doch glatt das Ende vom Satz... :o)

Antwort von LeRoHe am 29.04.2008, 10:50 Uhr

oder er passt irgendwie nicht...

jedenfalls ärgert mich des gewaltig mit ständigen Bescheinigungen etc...

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Re: da fehlt doch glatt das Ende vom Satz... :o)

Antwort von Susi1979 am 29.04.2008, 11:24 Uhr

Das schlimme an der Bescheinigung finde ich, dass die nur 3 Monate gültig sind, weil sich ja an der eigenen Situation was ändern könnte.

LG

Susanne

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Re: da fehlt doch glatt das Ende vom Satz... :o)

Antwort von Susi1979 am 29.04.2008, 11:24 Uhr

Das schlimme an der Bescheinigung finde ich, dass die nur 3 Monate gültig sind, weil sich ja an der eigenen Situation was ändern könnte.

LG

Susanne

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