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Geschrieben von inakaina am 07.09.2017, 16:33 Uhr

Jugendamt pro Vater!

Hallo
Mein Sohn ist vier Jahre alt.
Der kV und ich haben gemeinsames Sorgerecht.
Wir sind seit drei Jahren getrennt.
Kindesunterhalt war schon immer ein reizthema
bei ihm.
Nur durch Druck vom Jugendamt zahlte
er 273€ monatlich.
Bis Mai 2016. Da fiel ihm ein,eine weiterbildung
zu starten….
Ein Jahr sollte die gehen. Unterhalt fiel weg weil
er nur Bafög bekam.
Ich wurde nicht gefragt.
Als ich beim Jugendamt nachfragte ob er das so
einfach darf, bekam ich nur als Antwort dass
er dann später sicher mehr zahlen könnte.
Seitdem beziehe ich unterhaltsvorschuss.
Stocke beim Amt auf.
Der kV geht seit mai wieder arbeiten.
In der Schweiz!
Geld sehe ich keins!
Einmal habe ich mich getraut ihn drauf anzusprechen.
Wurde direkt als geldgeil abgestempelt.
Beim Jugendamt heult er rum dass er nicht zahlen kann!
Als ich mit der zuständigen Beraterin telefonierte
meinte sie dass er alle Unterlagen eingereicht hat
es wirtschaftlich nicht gut bei ihm aussieht
da er ja nun das ganze Bafög , Schulgeld etc. zurückzahlen
muss.
Er arbeitet wohlgemerkt in der Schweiz auf Montage.
Ich weiß dass er da so um die 3000€ verdient….
Wie kann die Sachbearbeiterin vom Jugendamt
nur solche Aussage machen!
Nachdem ich am Telefon den Tränen nah,war meinte sie
dass sie es dann mal berechnen will ob noch was für den
Unterhalt übrig bleibt.
Bin ich falsch informiert, dass die schulden der er in diesem Jahr gemacht hat,
gar nich mit einberechnet werden dürfen?
Bin kurz davor mir einen Anwalt zu nehmen.
Lg

 
24 Antworten:

Re: Jugendamt pro Vater!

Antwort von Hannah80 am 07.09.2017, 16:56 Uhr

Lebt er auch in der Schweiz? Oder ist er Grenzgänger?

3000€ netto wenn er in der Schweiz lebt ist NICHTS. Damit dürfte er wirklich selber grad so über die Runden kommen.

Bei Grenzgängern kann es sich auch etwas in die Länge ziehen bis die dann mal sein tatsächliches Netto ausgerechnet haben. Auch ist hier nicht zu vernachlässigen das man die Lohnsteuer quartalsweise im VORAUS zahlen muss. Grad wenn er nicht sonderlich erspartes hat und zusätzlich noch das Bafög zahlen muss kann es gut sein das er da Engpässe hat.

Würde dem Jugendamt trotzdem auf die Füsse treten.

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Re: Jugendamt pro Vater!

Antwort von la-floe am 07.09.2017, 17:18 Uhr

hi,

seine Schulden sind wurscht, Unterhalt geht vor, auch vor der Bafög , Schulgeld etc.

Lass dich nicht veräppeln.

floe

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Re: Jugendamt pro Vater!

Antwort von Hannah80 am 07.09.2017, 17:27 Uhr

Veräppeln würde ich nicht mal sagen.
Es ist wirklich die Frage wo er lebt. Und auch woher sie von den 3000€ weiss. Steht das auf seinem Lohnzettel? Dann gehen davon auf jeden Fall noch Krankenversicherung ab und noch Steuern.
Lebt er in der Schweiz wird ein Selbstbehalt von ca 2500CHF meistens zugesprochen. Das heisst es KANN wirklich so sein das er nicht leistungsfähig ist - trotz eines für deutsche Verhältnisse hohem Gehalt

Aber dafür weiss man aus dem Ausgangspost zu wenig......

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Re: Jugendamt pro Vater!

Antwort von inakaina am 07.09.2017, 17:52 Uhr

Er arbeitet auch oft in Deutschland. Momentan eben Schweiz weil er dort mehr verdient.
Genau kenn ich die Zahlen nich (kann auch einiges mehr sein) er scheffelt gern, darum denke ich dass die Arbeit sich in der Schweiz mehr lohnt als in Deutschland.
in der Schweiz lebt er in einer Unterkunft.
Mich ärgert es eben dass die Schulden in diesem Fall wohl vor Unterhalt gehen.......
sind diese Schulden beglichen kann er keinen Unterhalt zahlen weil er den uhv abzahlen muss. Hä? Dann gehts ja ewig so weiter......

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Re: Jugendamt pro Vater!

Antwort von inakaina am 07.09.2017, 19:52 Uhr

Er hat auch bevor er die Weiterbildung gemacht hat über längere Zeit in der Schweiz gearbeitet, hat in Saus und Braus gelebt (teure leihwagen, nur auswärts essen, Urlaub... usw)
Glaube schon dass sich jetzt einiges an Schulden angehäuft hat aber das is nicht mein Problem. Er wollte das doch so
Außerdem geht er doch schon seit über einem viertel Jahr arbeiten ohne auch nur einen Cent für seinen Sohn auszugeben. Kann ich das? Ganz bestimmt nicht.....
Mich fragt keiner was ich alles zu bezahlen hab. Dem kV interessierts am wenigsten.
Was mich am meisten ärgert is dass er überall gönnerhaft erzählt dass er das alles für seinen Sohn macht. Damits ihm gut geht....

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Re: Jugendamt pro Vater!

Antwort von Taya am 07.09.2017, 23:02 Uhr

Meine tolle Beistandschaft vom Jugendamt hat mich, bzw. meinen großen Sohn (fast 17) über die Jahre um fast 15.000 Euro gebracht. Er hat zwar meistens gezahlt, aber immer nur den MIndestunterhalt, weil er doch so wenig verdiente.

Vor zwei Jahren hat es mir gereicht und ich bin zu einer Anwältin und habe Klage eingereicht, musste dafür allerdings die Beistandschaft kündigen. Heraus kam ein Unterhalt nach Stufe 8, über 150 Euro monatlich mehr.

Und mal so im Nachhinein, mein Sohn weilt derzeit zu einem Highschooljahr in den USA, wofür ich Bafög beantragt habe. Nur mein Gehalt einberechnet hätte ich den Höchstsatz bekommen. Das Bafögamt rechnet leider das Gehalt des Vaters mit ein. Es kam heraus, dass keinerlei Baföganspruch besteht, weil der KV zuviel verdient.Überschuss in der Berechnung knapp 1.500 Euro. Obwohl da nichtmal seine Mieteinnahme reingerechnt wurde, nur ein Gehalt in Höhe von knapp 4.000 netto. Berechnungsgrundlage war das Jahr 2015. In 2015 hat die Beistandschaft noch den Mindestunterhalt berechnet, also ein Gehalt von unter 1.500 Euro netto.

Nie wieder Beistandschaft.
Suche dir eine Anwältin und lass das gerichtlich berechnen, festlegen und betiteln.

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“Jugendamt pro Vater!“ ist sicher nicht korrekt

Antwort von Mutti69 am 08.09.2017, 5:55 Uhr

Ich glaube kaum, dass du so unsympathisch bei der SB rüberkommst oder sie eher Männern gewogen ist.
Das was an Unterlagen vorliegt, lässt halt nichts anderes zu. Ob sie will oder nicht, das steht wohl weniger zur Debatte.

DU glaubst und auf deinem Glauben möchtest du Recht bekommen. Leider geht das so nicht...oder zum Glück...je nach dem.

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Re: Jugendamt pro Vater!

Antwort von kravallie am 08.09.2017, 9:04 Uhr

wenn du unterhaltsvorschuss bekommst, kann es dir doch egal sein, was und wann er wie zahlt.
recht viel mehr als der wird es wahrscheinlich eh nicht werden, mein nochmann hat auch mal in der schweiz montiert.....

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Re: Jugendamt pro Vater!

Antwort von Hannah80 am 08.09.2017, 10:32 Uhr

es sollte jetzt auch nicht falsch rüberkommen meinerseits aber in dem ausgangspost klang es eben so das du denkst er verdient summe x und das da ja in jedem fall was übrig bleiben muss.

natürlich verdient man in der schweiz mehr aber alles ist da auch nicht gold was glänzt.

ich arbeite selber in der schweiz und konnte auch erst nach der ersten steuererklärung sagen was ich netto wirklich übrig habe. das netto auf den lohnzettel entspricht nicht dem netto was es eben in deutschland bedeutet also inkl aller abgaben. wäre schön - ist aber eben nicht so.
krankenversicherung zahlt man alleine und wird z.b. nicht vom lohn abgezogen und die lohnsteuer genausowenig! wenn er in der schweiz versteuert wird zahlt er jährlich die lohnsteuer an die gemeinde , als grenzgänger eben quartalsweise.
also von seinem gehaltszettel gehen dann diese ausgaben noch extra ab.

man muss schon mit geld umgehen können wenn man in der schweiz arbeite ;)

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Re: Jugendamt pro Vater!

Antwort von inakaina am 08.09.2017, 15:32 Uhr

Er hat auch bevor er die Weiterbildung gemacht hat in der Schweiz gearbeitet und die 273 € zahlen müssen!
Es geht jetzt darum dass ihm nun die Schulden die durch die Schule entstanden sind mit angerechnet werden. Das ist meiner Meinung nach nicht rechtens.
Und zwischen 150€ und 273€ besteht schon ein Unterschied!

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Re: Jugendamt pro Vater!

Antwort von kravallie am 08.09.2017, 15:54 Uhr

dann musst du dir einen Anwalt nehmen, wenn du dich veräppelt fühlst.
auf pkh machen das aber nur wenige und wenn dann sicher auch nicht zufriedenstellend.

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Re: Jugendamt pro Vater!

Antwort von Inakainasis am 08.09.2017, 20:24 Uhr

Was Recht ist muss Recht bleiben.
Der Unterhaltspflichtige darf nicht auf Kosten des Unterhalts selbstständig und ohne triftige Gründe den Arbeitsplatz wechseln.
Das sagt jeder Anwalt selbst wenn man Prozesskostenhilfe beansprucht.
Unterhaltspflicht geht auch vor Schulden die nach Festlegung der Unterhaltsforderung gemacht wurden. Was auch jeder Anwalt bestätigen wird. Er ist in der Pflicht die Rückzahlung der Schulden so zu planen dass die Unterhaltsforderung geleistet werden kann.
Außerdem wird er wohl niemandem glaubhaft erklären können dass er nach einer Weiterbildung für weniger Geld arbeiten geht...
Es wäre alles etwas einfacher wenn den Unterhaltsanspruch (dynamischer Titel auf Mindestunterhalt) deines Sohnes endlich titulieren lassen würdest. Aber da rede ich seit Monaten mit ner Wand. Also liebe Schwester geh endlich zu einem Anwalt.
Ob mit Pkh oder ohne. Er bekommt sein Geld und wird deshalb in jedem Fall gute Arbeit leisten.
LG

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@sis

Antwort von kravallie am 10.09.2017, 10:07 Uhr

mit dem anwalt bin ich völlig bei dir.
hast du einen an der hand, der für 54€ dieses ganze gschiess auf sich nimmt?
ich habe in münchen vor 4 jahren die anwaltskammer um auskunft gebeten, welcher anwalt gnädigerweise für meine abiturientin den unterhalt ausrechnet.
5 wollten nicht.
der kv hat sich dann sicher auch ob der kosten besonnen und zahlt seitdem freiwillig.
zumindest in einer großstadt ist das nicht sooo einfach.

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Re: Jugendamt pro Vater!

Antwort von Strudelteigteilchen am 10.09.2017, 12:06 Uhr

PKH deckt im Ausland anfallende Kosten nicht ab. Wenn der KV also schlicht und ergreifend die Herausgabe der Einkommens-Unterlagen verweigert, dann steht man dumm da. In Deutschland kann ein Gericht notfalls den Arbeitgeber anschreiben und sogar direkt beim AG pfänden - das geht im Ausland nicht.

Es gibt in Berlin eine Behörde, die dem Justizministerium angegliedert ist und sich um sowas kümmern soll. Schau mal da: https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/AU/AU_node.html
Aber es ist mühsam und - nackter Mann, Tasche - wenig erfolgversprechend. BTDT

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Re: Jugendamt pro Vater!

Antwort von Inakainasis am 10.09.2017, 20:38 Uhr

54 € ? Wenn Pkh bewilligt wird fallen sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten der Staatskasse zur Last.

Ausländische Kosten fallen hier nicht an. Mutter, Vater und Kind sind deutsche Bundesbürger.
Wenn ein deutsches Gericht den Kv auffordert seine Unterlagen zur Ermittlung der Unterhaltsforderung einzureichen muss er das. Ob er will oder nicht.
Lohnpfändung bei einem ausländischen AG funktioniert natürlich nicht. Aber in solchen Fällen die Kontopfändung eines deutschen Kontos.
Dieser eine, kleine, gemeine Mann ist vielles aber ganz sicher nicht nackt..

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Re: Jugendamt pro Vater!

Antwort von Hannah80 am 11.09.2017, 8:14 Uhr

Gehalt pfänden geht auch in der Schweiz aber ist sehr mühsam und dauert ewig.
Eine Freundin hat mal beim Anwalt gearbeitet und diese Fälle mit begleitet.
Problem ist das wenn dann die Lohnpfändung durch ist sich viele Männer auch einfach n neuen Job suchen und dann geht der Spass von vorne los.......

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Re: Jugendamt pro Vater!

Antwort von kravallie am 11.09.2017, 13:07 Uhr

*Wenn Pkh bewilligt wird fallen sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten der Staatskasse zur Last*

bist du Anwältin?

es IST VIEL weniger, sonst würden es die anwälte ja machen.
nicht einmal bei einer bestehenden Rechtsschutzversicherung (mir ist bekannt, dass Familienrecht nicht versichert werden KANN!) bekommen die anwälte weniger als bei einem normalzahler.
deswegen habe ich auch in einer arbeits-und zivilrechtlichen geschichte keinen gefunden...
ich hoffe, mein kind2 studiert mal Jura.

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Aber das zahlt die PKH nicht

Antwort von Strudelteigteilchen am 11.09.2017, 13:19 Uhr

Da muß der Kläger selber in Vorkasse gehen - und das muß man erstens können, und zweitens sollte man halbwegs sicher sein, daß man sich die Kosten dann irgendwann vom Beklagten auch wiederholen kann. Sonst hat man nichts gewonnen und zahlt noch drauf.

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Re: Jugendamt pro Vater!

Antwort von Strudelteigteilchen am 11.09.2017, 13:25 Uhr

Tja, der KV hat aber schon einen Job im Ausland, er bekommt also ohne Probleme auch ein Konto und/oder einen Wohnsitz dort.

Und ein "Müssen" muß auch jemand durchsetzen - wollen und können. Da hilft es nicht, mit dem Fuß aufzustampfen und "Aber er MUSS doch!" zu schreien. Radfahrer MÜSSEN auch an roten Ampeln halten - heute sah ich dennoch drei Radfahrer, die bei Rot einfach rübergeradelt sind. Wenn man das MÜSSEN nicht durchsetzen kann (oder will - manchmal habe ich den Eindruck, daß Jugendämter und Gerichte gar nicht so richtig wollen), dann ist man im Zweifel der Gelackmeierte.

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Re: Aber das zahlt die PKH nicht

Antwort von Hannah80 am 11.09.2017, 13:28 Uhr

wegen pkh weiss ich es nicht was da gezahlt wird oder nicht.
es ging jetzt um die allgemeine aussage wegen lohnpfändung in der schweiz - und die ist prinzipiell eben schon möglich.

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Re: Aber das zahlt die PKH nicht

Antwort von Strudelteigteilchen am 11.09.2017, 13:42 Uhr

Das habe ich so nicht geschrieben.

Ein DEUTSCHES Gericht kann bei einem SCHWEIZER Arbeitgeber nicht DIREKT pfänden. Das muß über die Schweizer Behörden/Gerichte gehen, und genau das zahlt die PKH nicht.

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Re: Jugendamt pro Vater!

Antwort von Inakainasis am 11.09.2017, 21:09 Uhr

Ich bin selbst indirekt betroffen und hab deshalb etwas Erfahrung in diesen Angelegenheiten. Die Mutter des ersten Kindes meines Mannes und die ex eines guten Bekannten nutzen regelmäßig sämtliche Mittel und Wege um ihre Forderungen, ihr Recht auf Unterhalt durchzusetzen. Und das ist auch richtig so. Wir lieben unsere Kinder doch alle über alles aber sie kosten eben ne Menge Geld. Und da darf, soll, sollte sich keiner aus der Verantwortung ziehen. Natürlich sind diese Mittel und Wege nicht das stampfen mit den Füßen. Und deshalb hoffe ich, dass meine Schwester endlich auch die Ansprüche ihres Sohnes rechtlich geltend macht. Was in diesem Fall dabei raus kommen wird weiß man nicht. Anscheinend wird das alles trotz Recht und Gesetz ziemlich unterschiedlich gehandhabt.
Nach dieser anregenden und interessanten Diskussion werden wir euch ganz sicher von dem Ergebnis ( sollte es denn eins geben ) wissen lassen. Vielen Dank von meiner Seite und bis dahin ..

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Re: Jugendamt pro Vater!

Antwort von Strudelteigteilchen am 12.09.2017, 7:46 Uhr

Nun ja, man sollte sich schon überlegen, welche Kämpfe man kämpft.

Eine Bekannte hat den im EU-Ausland lebenden Ex in Grund und Boden geklagt. Ohne PKH, denn - siehe oben. Sie hat zwar gewonnen, aber der Ex hat jetzt alles Vermögen an die Next überschrieben, da ist nix mehr zu holen. Sie bekommt nicht mal den Mindestunterhalt, mehr ist (angeblich) nicht drin. Die Klage hat sie ein halbes Vermögen und ihre psychische Gesundheit gekostet. Auch die Kinder sind traumatisiert, weil die Mutter zu viel Energie und Zeit in den Kampf gegen den Ex gesteckt hat. Das war es definitiv nicht wert.

Ich wünsche dem Ex ja, daß die Next jetzt mit seinem Geld die Biege macht. Aber meiner Bekannten bringt auch das weder ihr Geld noch ihre Gesundheit wieder.

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Re: Jugendamt pro Vater!

Antwort von Tinchen17 am 04.10.2017, 22:53 Uhr

Liebe Inakaina, ich hoffe, dein Beitrag ist noch aktuell.
Ich war heute bei einer Anwältin, weil ich in einer ähnlichen Situation bin.
Die Anwältin meinte, dass die Jugendämter tatsächlich pro Vater sind. Das kommt dir nicht nur so vor.
Ich würde dir raten zu einer Anwältin zu gehen, die auf Familienrecht spezialisiert ist.
Du hast Recht, dein Ex darf keine neuen Schulden machen, wenn er Unterhalt zahlen muss. Bei der Berechnung werden diese schlicht nicht berücksichtigt.
Liebe Grüße

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