Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 22.09.2016, 17:10 Uhr

Jetzt spinnt er total

Die Aufforderung zum Auszug auf jeden Fall schriftlich geben lassen! Gleiches gilt für das Sorgerecht. Letzteres geht nicht so einfach. Aber vielleicht kann der RA ihn da Auffordern die notwendigen Schritte einzuleiten.

Die Einladung zum Auszug würde ich auf alle Fälle annehmen, wenn es nur irgendwie machbar ist.

 
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