Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 22.09.2016, 11:11 Uhr

Jetzt spinnt er total

Sie darf nicht mit dem Kind einfach ausziehen. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben beide gemeinsam.
Wenn er sie angreift (verbal oder körperlich) direkt die Polizei anrufen und um ein befristetes Hausverbot für den Mann bitten. Er darf dann mindestens 24 Stunden nicht in die Wohnung. So wird der Angriff aktenkundig und sie zeigt, dass sie sich zu wehren weiß.

Auf jeden Fall den Anwalt davon in Kenntnis setzen und den Gatten zur Unterlassung auffordern. So wird auch der gestrige Vorfall festgehalten.

Hat das Jugendamt nicht jemanden, der in dringenden Fällen einspringen kann?

 
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