Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 06.10.2014, 9:08 Uhr

Ja, ist unter Umständen möglich:

Mit Entsprechendem Attest UVG beantragen:

§2 UVG: Ein Elternteil, bei dem das Kind lebt, gilt als dauernd getrennt lebend im Sinne des Absatzes 1 Nr. 2, wenn im Verhältnis zum Ehegatten oder Lebenspartner ein Getrenntleben im Sinne des § 1567 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vorliegt oder wenn sein Ehegatte oder Lebenspartner wegen Krankheit oder Behinderung oder auf Grund gerichtlicher Anordnung für voraussichtlich wenigstens sechs Monate in einer Anstalt untergebracht ist.

Vorher müsste natürlich geklärt werden, ob nicht Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse besteht und/oder das Einkommen erst einmal ohne Anwesenheit des KV weiter läuft.

 
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