Geschrieben von Ralph am 12.05.2009, 16:18 Uhr |
In der Theorie...
... ist es gut, daß auf diesem Gebiet Klarheit geschaffen wurde. Solvente Väter und Mütter können sich deshalb nicht mehr davonschleichen.
In der Praxis wird sich aber in den meisten Fällen nichts ändern, da meist nicht einmal der Mindestunterhalt gezahlt wird.
LG
Ralph/Snoopy
- BGH bejaht Zusatzbetrag für Kinderbetreuung - anahid 12.05.09, 15:53
- In der Theorie... - Ralph 12.05.09, 16:18
- Re: In der Theorie... - anahid 12.05.09, 16:32
- ich bin froh, dass ich in so einer alleinerziehendenfreundlichen region wohne... - JuniTwins05 12.05.09, 16:53
- Re: In der Theorie... - anahid 12.05.09, 16:32
- Re: BGH bejaht Zusatzbetrag für Kinderbetreuung - twohearts 12.05.09, 19:36
- Re: BGH bejaht Zusatzbetrag für Kinderbetreuung - sophieno 13.05.09, 7:34
- Re: BGH bejaht Zusatzbetrag für Kinderbetreuung - RainerM 13.05.09, 8:58
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- Re: BGH bejaht Zusatzbetrag für Kinderbetreuung - Anja und Jule 13.05.09, 13:38
- Re: BGH bejaht Zusatzbetrag für Kinderbetreuung - Tinsche79 14.05.09, 19:01
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