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BGH bejaht Zusatzbetrag für Kinderbetreuung

Thema: BGH bejaht Zusatzbetrag für Kinderbetreuung

schnippp~~~~~~~~~~~~~~~ Viele Väter müssen mehr Unterhalt zahlen Unterhaltspflichtige Elternteile müssen sich auf höhere Zahlungen einstellen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ab sofort die Kosten für den Kindergarten oder die Kita geteilt werden müssen, je nach Höhe des Einkommens. Bislang musste der alleinerziehende Elternteil dafür aufkommen. http://www.tagesschau.de/inland/unterhaltskosten100.html na , das ist für viele doch hilfreich. greetz anahid

Mitglied inaktiv - 12.05.2009, 15:53



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... ist es gut, daß auf diesem Gebiet Klarheit geschaffen wurde. Solvente Väter und Mütter können sich deshalb nicht mehr davonschleichen. In der Praxis wird sich aber in den meisten Fällen nichts ändern, da meist nicht einmal der Mindestunterhalt gezahlt wird. LG Ralph/Snoopy

Mitglied inaktiv - 12.05.2009, 16:18



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ich hätte mich damals gefreut. ganztägig berufstätig und 2 kinder in der kita. kosten musste ich alleine tragen. im grunde ist es nur halber kram, denn die nachschulbetreuung ist nicht dabei. greetz anahid

Mitglied inaktiv - 12.05.2009, 16:32



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dank meines geringen einkommens bezahle ich nämlich nix, ungeachtet dessen, dass ich wieder verheiratet bin und mein mann gut verdient - o-ton vom amt: egal, sind ja nicht seine kinder... ausserdem bezahlt man hier eh nur für ein kind, egal wie viele kinder den kindergarten besuchen...

Mitglied inaktiv - 12.05.2009, 16:53



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Und wie bekomme ich den KV dazu? Wird der von der Beistandschaft dazu angeschrieben oder wie läuft das?

Mitglied inaktiv - 12.05.2009, 19:36



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Und warum krieg ich für die Hortbetreuung meiner Tochter nix? Die muss ich doch auch bezahlen und nutzen, weil ich arbeiten gehe. Finde ich TOTAL ungerecht. Bis das dann auch vom Gericht festgelegt wird, ist meine Tochter aus dem Hort wieder raus und ich hab wieder nix gekriegt, weder für die Kita noch für den Hort - schöner Mist.

Mitglied inaktiv - 13.05.2009, 07:34



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Ralph erwähnte ja schon, dass zB bei Mangelfällen diese Sache hinfälli sien wird. Ausserdem könnte eine Zuzahlung des unterhaltspflichtigen Elternteiles auch dazu führen, dass die anderen Unterhaltsbeträge - zB Betreuungsunterhalt - davon in Mitleidenschaft gezogen werden. Wie dann im betreffenden Einzelfall die Gesamtbilanz ausfällt, sollte man abwarten. Ausserdem befürchte ich, dass auch in einigen Regionen/Kommunen dieser Sachverhalt bei die Ermittlung der Gebühren berücksichtigt wird....

Mitglied inaktiv - 13.05.2009, 08:58



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Klerienr Nachtrag: die KiGa/KiTA-Kosten wurden bisher als Berufsbedingte Kosten des betreuenden ET gewertet. Wenn sich die Eltern diese Kosten nun Anteilig anrechnen lassen, dürfte das bei Unterhaltsberechnungen eher ein Nachteil sein, da nun zukünftig das Einkommen des Unterhaltsforderers höher angerechnet wird, das des Unterhaltszahlers sich aber im Vergleich zu früher mehr kürzen lässt.

Mitglied inaktiv - 13.05.2009, 10:47



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Mich hat das JA sogar angerufen und mich über dieses Urteil informiert und ich gehe morgen gleich mit meinen Unterlagen hin, dass sie das berechnen könne. Der KV wird ausflippen glaube ich. Selbst wenn es "nur" 20 euro sind, die er zusätzlich berappen muss. Ich find es jedenfalls löblich von meinem JA!

Mitglied inaktiv - 13.05.2009, 13:38



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Ich hab heut davon erfahren und beim JA gleich mal angerufen. Dort dann die Aussage bekommen "das ist alles noch nicht spruchreif....wie wollen Sie denn an das Geld des KV kommen...." Ganz toll. Finds nur richtig das die Kosten geteilt werden. Ich hab gut 200 Euro jeden Monat für Kita und TaMu zu zahlen. Da reichte bisher nicht mal der Unterhalt. Finds nur fair wenn die Erzeuger da zur Tasche gezogen werden. Immerhin sind das Kosten die das Kind betreffen. Man könnt ja auch daheim sitzen bleiben und die Typen mehr Unterhalt zahlen lassen *hmpf*

Mitglied inaktiv - 14.05.2009, 19:01