Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Limayaya am 01.04.2016, 18:21 Uhr

Im Prinzip muss der KV sich um Tickets ect. kümmern....aber....

...es das ist kein Gesetz....

Generell gilt: derjenige, der Abstand schafft, muss dafür sorgen, dass der Umgang stattfinden kann.

Sprich: solltest DU mit Kind weg gezogen sein (und dadurch die Entfernung geschaffen), musst du auch daür sorgen, dass das Kind zum Umgang gelangen kann. Falls der Vater weg gezogen ist, umgekehrt.

Aber auch da gibt es keine Regel ohne Ausnahme. Falls z. B. der Vater keine Möglichkeit hat, das Kind zu holen, du aber Zeit und Auto hast.....Das sind aber dann Regelungen, die wirklich vereinbart werden müssen, ggf. eben mit JA oder Amtsgericht. Da du ja bisher bereitwillig die Fahrten übernommen hast, könnte sein, dass daraus ein Art Gewohnheitsrecht abgeleitet werden kann.

Der KV muss übrigends dem Kind kein Taschengeld zahlen. Seinen Anteil daran hat er quasi bereits über den Unterhalt erledigt. Ob er allerdings freiwillig bezahltes Taschengeld rückverlangen kann, bzw. verlangen kann, dass es für Zugtickets eingesetzt werden muss, bezweifle ich.

Aber er kann natürlich zukünftig dem Kind Geld in die Hand drücken, mit der klaren Aussage, dass es bei dir abzuliefern ist für das nächste Zugticket. Und wenn euer KV so drauf ist, wie unserer, wird er die Gelegenheit nutzen, um gegen die böse Mama zu stänkern, die völlig unrealistische Forderungen an den KV hat, sodass er leider keinen finanziellen Möglichkeiten mehr hat, um auch noch Taschengeld zu bezahlen......

 
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