Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 07.01.2013, 14:36 Uhr

Ich sage ja auch nicht... :-)

... daß es sich um einzelne Fehlentscheidungen handelt. Es ist, wie so oft, eine Gratwanderung zwischen berechtigtem Bedarf und Möglichkeiten des Amtes einerseits und möglichem Wunschdenken seitens der Antragsteller andererseits. Manchen Sachbearbeitern gelingt diese Einordnung nicht oder zumindest nicht immer. Nur, genauso, wie es falsch ist, Schlaraffenlandzustände zu erwarten ist es unangebracht zu schildern, daß es vom Amt keine nennenswerte Hilfen gibt. Diese Info halte ich für fatal.

 
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