Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Mony am 19.10.2012, 15:38 Uhr

Ich habe mal zwei Fragen

Hallo,

vielleicht kann mir hier schnell jemand helfen. Also
1. Für die Scheidung hatte ich 100% Prozesskostenhilfe bekommen. Die Scheidung ist inzwischen durch, aber es sind noch lange nicht alle Probleme gelöst. Gilt die Zahlungsbefreiung weiterhin oder wird das nach der Scheidung also dem "Urteil" neu geprüft?
und
2. Muss der Vater mit für Nachhilfekosten aufkommen (zusätzlich zum Unterhalt?

Danke schon mal

M

 
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