Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 18.05.2011, 23:00 Uhr

Ich glaub', mich tritt ein Pferd...!!!!!! Deutliche Worte...

MeinSternchen,

als ich alleinerziehend wurde mit zwei Kindern, war mein Sohn unwesentlich älter als Dein Kind, und ich mußte weiterhin vollzeit arbeiten gehen und konnte mich nicht "von der Trennung erholen", wie Du es so schön schreibst.

"Und ich orientiere mich auch nicht nach unten , schon gar nicht an diesem Paar - ich gehe sehr gerne arbeiten , ich habe einen mehr als geregelten Alltag und bin stolz , auf das , was ich verdiene, wenn mir auch nix davon bleibt und darauf , das ich gebraucht werde von den alten Menschen !"

Da geht mir nun wirklich die Hutschnur hoch. Bei lächerlichen 13 Arbeitsstunden die Woche hätte ich auch einen geregelten Alltag, glaub mir's bloß!!
Es ist Dir absolut zumutbar, Deine Schlagzahl in Sachen Bewerbungen Richtung Vollzeitjob deutlich zu erhöhen. Daß Du aufstocken willst, glaube ich Dir nicht. Deinen Postings entnehme ich vielmehr, daß Du Dich mit Deinen 13 Stunden Arbeit in der Woche plus den Sozialtransfers (in der sozialen Hängematte) eingerichtet hast. Stolz? Worauf? Daß Du mit 13 Wochenstunden plus Sponsering durch die Gemeinschaft durchs Leben kommst? Tolle Einstellung.

"...wenn mir auch nix davon bleibt..." Was ist denn das für ein Unsinn? Bei korrekter Sachbearbeitung bleiben Dir verhältnismäßig hohe Freibeträge. Wenn ich durchschnittlich 7,- €/Stunde unterstelle, dann hast Du bei beiden Jobs zusammen 400,- € im Monat, davon bleiben 160,- € anrechnungsfrei, ist das "nix"???

Das aber ist seit Jahren das Problem: HartzIV hat sich in einigen Bevölkerungsteilen so sehr als Selbstverständlichkeit etabliert, daß eintretende Unverhältnismäßigkeiten gar nicht mehr erkannt werden.
Solche "Einladungen" finde ich sehr hilfreich, um in Erinnerung zu rufen, daß es sich beim ALG II um eine Leistung der Solidargemeinschaft handelt, die so kurz wie möglich in Anspruch zu nehmen ist.

Das Vorgehen Deiner Arge ist folgerichtig. Und was bei "den anderen" vorliegt oder nicht vorliegt... das weißt Du ja gar nicht. Kein Fall gleicht dem anderen. Vor allem ist es nicht legitim, sich auf "andere Fälle" zu beziehen.

Niemand verlangt, daß Du morgen hinschmeißt. Aber Du hast Dich auf Stellen zu bewerben, die entweder vollzeit ausgelegt sind oder zumindest Euren Lebensunterhalt sichern. Du hast nicht das Recht, dauerhaft geringfügig arbeiten zu wollen und Dir die Differenz von der Allgemeinheit sponsern zu lassen. So funktioniert das nicht und so ist unser Sozialstaat auch nicht ausgelegt.

Viele Grüße
Ralph

 
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