Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Schildkroete12 am 11.06.2012, 11:20 Uhr

huhu

Dein Sohn (bzw. du in Vertretung) kann seinen Vater auf Beteiligung an den Kosten verklagen. Eine Freundin hat das für ihren Sohn durchgeboxt. Solange der KV in der Lage ist, seinen Beitrag zu leisten, dürfte das machbar sein.

 
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