Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Nana911 am 03.06.2009, 16:05 Uhr

Harz4 Frage sorry nicht hauen!

meine Nichte ist 21 und gerade mit der Lehre fertig sie wird nicht übernommen. nunbekommt sie kein ALG1 weil sie zu wenig verdiente und nun die Frage steht ihr Harz4 zu? Ihre mutter hat nen 400 Euro Job und Ihr Vater verdient sehr gutes Geld! Weil sie ja unter 25 ist da gibts doch so ne Reglung? Vielleicht kann mich jm aufklären!

 
5 Antworten:

Re: Harz4 Frage sorry nicht hauen!

Antwort von HellsinkiLove am 03.06.2009, 17:25 Uhr

soweit mir bekannt darf sie bis 25 bei den eltern wohnen bleiben.ein auszug wird nur in schwerwiegenden fällen genehmigt.heisst auch das ise wen die eltern über einen bestimmten satz liegen (was wohl bei einem gutverdienenden vater der fall sein wird ) auch kein anspruch auf ALG 2 hat.
das heisst die eltern müssen für sie aufkommen

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Re: Harz4 Frage sorry nicht hauen!

Antwort von Sonja31 am 03.06.2009, 17:29 Uhr

Wie wäre es, wenn sie mit dem Auszug solange wartet, bis sie ihn sich selbst leisten kann?

Ansonsten hat Helsinki recht, die bis-25-Jahre-zuhause-wohn-Regel gilt.

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Re: Harz4 Frage sorry nicht hauen!

Antwort von Nana911 am 03.06.2009, 17:38 Uhr

nein sie will ja nicht ausziehen! Nur ich hatte es auch so gehört wie oben beschrieben und wollte nochmal nachfragen!
Danke LG

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Re: Harz4 Frage sorry nicht hauen!

Antwort von faya am 03.06.2009, 18:16 Uhr

Hört sich an als leben die Eltern getrennt ?

Wenn sie bei der Mutter lebt und die beiden zusammen zu wenig verdienen steht ihnen vermutlich ein Zuschuss zu.

LG

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Re: Harz4 Frage sorry nicht hauen!

Antwort von Nana911 am 03.06.2009, 18:33 Uhr

nein nicht getrennt heile Familie! Na ja wie mans nimmt grins

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