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Geschrieben von vallie am 03.06.2009, 9:16 Uhr

gerade gefunden bei nicola bader

http://www.rund-ums-baby.de/recht/beitrag.htm?id=64677

 
8 Antworten:

Re: gerade gefunden bei nicola bader

Antwort von Kalle05 am 03.06.2009, 9:22 Uhr

Wie weltfremd ist das denn nun wieder. Die Mutter nimmt den Namen des neuen Mannes an und das Kind darf nicht. Dadurch wird ihr immer "aufgezeigt" sie gehöre nicht richtig zu der neuen Familie. Schwachsinn.

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vor allem:

Antwort von vallie am 03.06.2009, 9:26 Uhr

der leibliche vater hat KEINEN kontakt!!!!!

hab dort schon geschrieben, bin froh daß es bei uns schon 5 jahre her ist, nicht daß der kv auf die idee käme, da noch einspruch einzulegen. er hat da immer wieder drauf rumgehackt, obwohl meine tochter nie seinen namen getragen hatte.
ich hoffe, das ist verjährt.

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also...

Antwort von JuniTwins05 am 03.06.2009, 10:22 Uhr

...ich habe ja auch den namen meines neuen mannes angenommen, meine kinder haben den namen meines ex-manns...

und mich nervt das sehr... ich finde es total kompliziert, mich jedes mal erklären zu müssen...

den namen meines ex.mannes zu behalten oder ein doppelname wäre für mich keine option gewesen...

allerdings würde sich mein ex auch eher die zunge abbeissen als zuzustimmen... und die große will den neuen namen auch nicht.... von daher muss ich damit mal leben...

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Re: gerade gefunden bei nicola bader

Antwort von Sandr@1974 am 03.06.2009, 10:31 Uhr

Hallo,

wir haben auch vor, diesen Sommer zu heiraten. Und mir wurde gesagt, dass meine Jungs (nicht die leiblichen Kinder von meinem Lebensgefährten) seinen Namen annehmen können. Ich muss nur einen Schrieb vom Jugendamt haben, dass ich das ASR habe.

Unsere gemeinsame Tochter bekommt dann natürlich auch seinen Nachnamen.

Also gilt das wohl nur, wenn man das gemeinsame Sorgerecht hat, nehm ich mal an.

LG Sandra

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Re: gerade gefunden bei nicola bader

Antwort von vallie am 03.06.2009, 10:37 Uhr

wenn du das asr hast und das kind DEINEN namen trägt, kannst du es einbenennen. bei gsr und namen des vaters muß er zustimmen.
siehe juni twins.
sind die kinder ü6 müssen sie zustimmen ( kann auch ü7 sein, weiß ich nicht genau, val war damals 8 und mußte unterschreiben )

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@sandra

Antwort von Kalle05 am 03.06.2009, 11:35 Uhr

Wie sich das anhört leider nein.

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Könnte mir nicht passieren.

Antwort von Petra28 am 03.06.2009, 11:47 Uhr

Denn ich würde selber nie einen anderen Namen annehmen.

Ich kenne eine Frau, die dreimal verheiratet war und jedes Mal ein Kind bekommen hat. Die Kinder haben alle einen anderen Nachnamen. (Gut, das dritte heißt dann wie Mutter und Vater.)

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Re: gerade gefunden bei nicola bader

Antwort von bobfahrer500 am 03.06.2009, 12:59 Uhr

Aus dem Beitrag geht aber nicht hervor warum der Vater keinen Kontakt hat. Hat die Mutter den Kontakt geschickt verhindert, die Interessen des Vaters ausgehebelt um mit dem neunen Mann eine heile Welt zu haben? Wir wissen es nicht. Ist das aber der Fall hat der Vater absolut recht und wartet den 18 Geburtstag ab. Solche Fälle gibt es ja leider immer noch. Hat er keinen Kontakt weil er keine Lust hat sieht es anders aus - dennoch kann ich den Richterspruch nachempfinden.
Die Infos sind aber am Ende zu wenig um ein Urteil zu bilden.

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