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Geschrieben von Simpleton am 19.11.2010, 18:28 Uhr

Handschuhverordnung oder sonst was: ich brauche Hilfe. Danke

Hallo Ihr,

ich finde leider nichts im I-Net bezüglich Handschuhverordnung oder sowas.
Wir haben die letzten Tage neue Handschuhe auf Arbeit bekommen und die sind sowas von Sch...e. die sind voll dick man schwitzt, bekommt die Hände nicht mehr wirklich gerade oder sie sitzten so eng das die Hände absterben.

Meine Kollegin hat Größe S bekommen damit sind ihr die Hände abgebunden gewesen eisekalt und man konnte genau sehen wo die Handschuhe gesessen haben. Ich habe M bekommen weil größere Hände aber die tun am Gelenk zwischen Handfläche und dem ersten Gelenk weh bekomme schon Blasen weil die so dick sind.

Meine Kollegin hat nun auch M bekommen aber da sind 1cm über bis ihre Finger anfangen.

Alle aber auch alle regen sich über die Handschuhe auf ( unsere Vorarbeiterin benutzt noch die alten weil noch nicht kaputt und weiss nicht wovon wir reden) und regt sich jedes mal auf.
Aber das Problem ist keiner sagt was wenn die Vorarbeiterin dabei ist. Die Handschuhe wäre super aber wenn man auf Station ist wird sich aufgeregt.

Meine Kollegin und ich sind nun die einzigen die sich beschweren und nun sollen wir Größe L versuchen. Ja klar bei Größe M sind schon 1 cm Freiraum bei meiner Kollegin dann werden das 2 und bei mir wird das 1 cm.

Muss man das einfach so hinnehmen. Früher haben sie tolle Handschuhe gekauft die passen und sind gut gewesen. Sind aber schnell kaputt gegangen wenn man mal wo hängengeblieben sind.

Aber müssen wir uns doppelt ansträngen um die Hände gerade zu bekommen oder müssen wir 1 cm Fingerabstand in Kauf nehmen um in die Ecken zu kommen?

Ich finde leider nichts dazu sonst würde ich hier nicht fragen.

Aber uns kotzt gerade das alles an das wäre so als wenn man Bauhandschuhe einem Chirogen geben würde.

Ich hoffe es kann mir wer helfen und eine Seite finden wo die Richtlinien stehen aber so kann man nicht arbeiten und ich finde es unter aller Sau das sich die Kollegen bei uns ausheulen aber wenn die Vorarbeiterin dabei ist ist alles chicki. Das ist doch kein arbeiten.

Danke für Eure Antworten und ein schönes We.

Liebe Grüße

 
1 Antwort:

Re: Handschuhverordnung oder sonst was: ich brauche Hilfe. Danke

Antwort von angry.me am 19.11.2010, 18:42 Uhr

vielleicht kann dir folgender Link zum Arbeitsschutzgesetz Dir hier weiterhelfen. Ich fands recht informativ...
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/psa-bv/gesamt.pdf

Und hier noch ein Zitat:

"Arbeitsschutzgesetzt (ArSchG) Auszug §3:
(1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.

(2) Zur Planung und Durchführung der Maßnahmen nach Absatz 1 hat der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten

1. für eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen sowie
2. Vorkehrungen zu treffen, daß die Maßnahmen erforderlichenfalls bei allen Tätigkeiten und eingebunden in die betrieblichen Führungsstrukturen beachtet werden und die Beschäftigten ihren Mitwirkungspflichten nachkommen können.

(3) Kosten für Maßnahmen nach diesem Gesetz darf der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen.


Welche Rechte der Arbeitnehmer hat, regelt unter anderem §17 Abs.1 und 2 ArSchG:

(1) Die Beschäftigten sind berechtigt, dem Arbeitgeber Vorschläge zu allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit zu machen. Für Beamtinnen und Beamte des Bundes ist § 125 des Bundesbeamtengesetzes anzuwenden. Entsprechendes Landesrecht bleibt unberührt.

(2) Sind Beschäftigte auf Grund konkreter Anhaltspunkte der Auffassung, daß die vom Arbeitgeber getroffenen Maßnahmen und bereitgestellten Mittel nicht ausreichen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu gewährleisten, und hilft der Arbeitgeber darauf gerichteten Beschwerden von Beschäftigten nicht ab, können sich diese an die zuständige Behörde wenden. Hierdurch dürfen den Beschäftigten keine Nachteile entstehen. Die in Absatz 1 Satz 2 und 3 genannten Vorschriften sowie die Vorschriften der Wehrbeschwerdeordnung und des Gesetzes über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages bleiben unberührt.

Sollte jemandem etwas aufgrund der unzureichenden Arbeitssicherheit passieren, so können sich Schadenersatzansprüche aus §823 (2) BGB ergeben.

Für Beschwerden (zuständige Stelle) in Sachen Arbeitssicherheit ist das Gewerbeaufsichtsamt und die jeweilige Berufsgenossenschaft zuständig. "

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