Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ikmam am 06.10.2013, 13:19 Uhr

Habe mich auch gerade frisch schlau gemacht und...

... von meiner Anwältin sinngemäß folgende Info bekommen:

Die Scheidung ist dann ein Nachteil, wenn der Ehemann arbeitet und Trennungsunterhalt zahlt bzw. Rentenansprüche erwirbt. Der Trennungsunterhalt läuft bis zur Rechtskraft einer Scheidung, der nacheheliche Unterhaltsanspruch ist an andere Voraussetzungen geknüpft und „schlechter“ als der TrennungsU.

In den Versorgungsausgleich fallen alle gesetzlichen und privaten Anrechte, die während der Ehezeit angespart wurden. Jeder muss jeweils die Hälfte der Ehezeitanteile jeder Versorgung an den anderen abgeben. Das Ende der Ehezeit richtet sich nach dem Zeitpunkt der Einreichung des Scheidungsantrages. Die Jahre des Getrenntlebens fallen also auch in den VA.

Kommt der Ehemann beruflich nicht mehr auf die Füße und erwirtschaftet keine weiteren Rentenanwartschaften (sondern die Ehefrau) und ein Unterhaltsanspruch der Ehefrau existiert nur auf dem Papier (oder gar anders herum), ist die Scheidung sinnvoll.

Vielleicht hilft Dir das?

VG!

 
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