Geschrieben von Gina6-2012 am 27.09.2011, 13:33 Uhr |
Getrennt und erneut schwanger von Ehemann - Konsequenzen?
Hallo,
ich bin neu hier und habe ein ziemliches Problem.
Ich und mein Mann sind getrennt und das Trennungsjahr ist auch schon vorbei. Obwohl für uns klar ist das wir nicht mehr zusammenkommen hatten wir GV und nun bin ich schwanger. Eigentlich unmöglich da der Arzt meinte das ich nur mit einer Kinderwunschtherapie schwanger werden könnte.
Nun bekomme ich noch Hartz 4 und ab dem 1.11. geht mein Sohn in die Kita. Ich weiß jetzt nicht wie ich weiterverfahren soll und ob ich mit Konsequenzen zu rechnen habe. Hat das Auswirkungen auf das Trennungsjahr und was sollte ich jetzt machen?
lg gina
Re: Getrennt und erneut schwanger von Ehemann - Konsequenzen?
Antwort von cke04 am 27.09.2011, 18:59 Uhr
hallo
ich glaube schon das es konsequenzen haben kann,man sagt ja getrenn von bett usw.
aber wenn ihr die scheidung beide wollt wer sollte ein problem damit haben!
Re: Getrennt und erneut schwanger von Ehemann - Konsequenzen?
Antwort von amadeus_hates_music am 27.09.2011, 20:09 Uhr
Sex im Trennungsjahr ist nur relevant, wenn einer von euch jetzt GEGEN die Scheidung ist. Damit kann der Partner, der der Scheidung widerspricht noch (höchstens) 2 Jahre Zeit schinden.
So lange dein Mann den offensichtlich stattgefundenen Sex nicht als Grund anführt jetzt noch nicht geschieden zu werden, steht der Scheidung nichts im Wege. Man kann ohne Probleme schwanger geschieden werden. Das Kind gilt dann als ehelich.
LG ahm
Scheidungsrechtlich...
Antwort von Ralph am 28.09.2011, 10:00 Uhr
stellt die verbrachte Nacht kein Problem dar, wenn, wie schon geschrieben wurde, keiner der Scheidung jetzt widerspricht.
Juristisch wird das Gericht dies als "gescheiterten Versöhnungsversuch" werten, und soetwas ist für das Scheidungsverfahren unschädlich, solange beide Parteien nach wie vor die Scheidung betreiben.
Bei der Arge hat das absolut keine Folgen. Das wäre ja ein Ding, wenn die Arge Einfluß ausüben dürfte auf das - mehr oder weniger geregelte - Sexualleben der Hilfeempfänger. Was der jeweilige Sachbearbeiter privat darüber denkt, ist eine andere Sache, klar, aber rechtlich, und auch in der Praxis, wird die neue Situation im Jobcenter keine "Konsequenzen" haben.
Abgesehen davon, daß Dir ab der 12. SW ein Mehrbedarf zusteht.
Was Du hinsichtlich der Schwangerschaft "machen" sollst, ist Deine Entscheidung, die kann Dir niemand abnehmen.
Viele Grüße
Ralph
Re: Scheidungsrechtlich...
Antwort von Gina6-2012 am 28.09.2011, 19:50 Uhr
Danke euch. Bin erstmal beruhigt und werde erstmal versuchen für mich damit klar zu kommen.
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