Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 19.09.2014, 10:33 Uhr

Gespräch mit JA wg. Unterhalt...was macht Sinn?

Das Netto vom Ex müsste unter 1.334 Euro liegen, damit der Unterhalt gekürzt wird. Im gleichen Zuge wäre er Verpflichtet ggf. sogar einen Minijob anzunehmen um die Differenz zum Mindestunterhalt zu erwirtschaften. (Erhöhte Erwerbsobliegenheit). Um seine Bemühungen nachzuweisen ist es möglich, dass er die Bewerbungsunterlagen in Kopie einreichen zu müssen.

Die Insolvenz ist m.E. komplett unerheblich, da der Kindesunterhalt den ersten Rang in den Verpflichtungen trägt.

Ob ihm das nicht zu umständlich ist?

Sprich auf jeden Fall auch die Sprüche an, die er an den Sohn weitergibt. Da kannst Du nur gewinnen.

 
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