Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von munzette am 19.09.2014, 9:43 Uhr

Gespräch mit JA wg. Unterhalt...was macht Sinn?

Huhu,

hatte die Tage schonmal gepostet, dass der Kindsvater nur unregelmäßig und wahrscheinlich auch zu wenig Unterhalt für unseren Sohn (13) zahlt.

Nun rief ich beim JA am, um die Vorgehensweise abzuklären.

Die Dame nahm alle Personalien auf, wird den Vater anschreiben.

Allerdings machte sie mich auch darauf aufmerksam, dass es durchaus sein kann, dass der Unterhalt niedriger ausfallen kann, wenn der KV durch Selbständigkeit, Insolvenz, etc. kein ausreichendes Einkommen angiebt.


Hhm, bin nicht sicher, ob der Schuss nicht nach hinten losgeht...Er zahlt (wenn er denn mal zahlt) sowieso nur den Mindestsatz....334 Euro. Dass das nicht ansatzweise seinen Anteil andeckt ( Klassenfahrten etc. miteingerechnet), ist klar.

Aber mir geht es auch um eine Regelmäßigkeit, am 23.für den VORMONAT ist einfach nur nervig...

Weiss nicht, ob das jetzt ein Eigentor ist, aber er soll auch sehen, dass er mit mir bzw. seinem Sohn nicht rumspringen kann, wie er will...

Lg, chris

 
2 Antworten:

Re: Gespräch mit JA wg. Unterhalt...was macht Sinn?

Antwort von Pamo am 19.09.2014, 10:15 Uhr

Theoretisch ist es denkbar, dass du dich verschlechterst. Aber wenn er eh nur den Mindestunterhalt zahlt und kein totales Mickereinkommen nah des Selbstbehaltes hat, ist die Chance deiner Verbesserung bereits dadurch gegeben dass er dann regelmäßiger zahlt.

Mich erstaunt, dass die Dame jetzt auf Telefonanruf tätig wird. Kennt ihr euch? Hast du bereits eine Beistandschaft? Es könnte doch jeder angerufen haben können. Ich würde einen Termin machen und DETAILS mit dem JA absprechen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Gespräch mit JA wg. Unterhalt...was macht Sinn?

Antwort von shinead am 19.09.2014, 10:33 Uhr

Das Netto vom Ex müsste unter 1.334 Euro liegen, damit der Unterhalt gekürzt wird. Im gleichen Zuge wäre er Verpflichtet ggf. sogar einen Minijob anzunehmen um die Differenz zum Mindestunterhalt zu erwirtschaften. (Erhöhte Erwerbsobliegenheit). Um seine Bemühungen nachzuweisen ist es möglich, dass er die Bewerbungsunterlagen in Kopie einreichen zu müssen.

Die Insolvenz ist m.E. komplett unerheblich, da der Kindesunterhalt den ersten Rang in den Verpflichtungen trägt.

Ob ihm das nicht zu umständlich ist?

Sprich auf jeden Fall auch die Sprüche an, die er an den Sohn weitergibt. Da kannst Du nur gewinnen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.