Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Julie am 01.06.2013, 11:36 Uhr

gesamtschuldnerisch

Heißt nicht, dass ihr beide zur Hälfte dafür gerade stehen müsst (und sich der arme Vermieter mit zwei Leuten herumschlagen muss), sondern dass sich der Vermieter aussuchen kann, bei wem er sich das Geld holt.
Wenn er halbwegs clever ist, greift er deinem "neuen-und-schon-wieder-Exfreund" ins Portemonnaie (der mit seinem Job im öD ein sicherer Zahler ist und es bestimmt nicht auf eine Lohnpfändung ankommen lässt).
Dein abgelegter Neu-Lover wird dich allerdings finanziell nicht schonen und dich seinerseits in die Pflicht nehmen und deinen Anteil an den Mietkosten fordern.
Es sei denn, ihr habt Glück und der Vermieter kann die Wohnung schnell und gut wieder vermieten... .

Zu allem anderen verbietet mir meine gute Erziehung jeden Kommentar.
Allerdings weiß ich (mal wieder), warum ich NICHT vermiete .......

 
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